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Bundeszahnärztekammer verweist auf Gutachten

„Fachzahnarztvorbehalt wäre verfassungswidrig!“

mg
Politik
Die Bundeszahnärztekammer fordert, dass der geplante Fachzahnarztvorbehalt in der KFO ersatzlos gestrichen wird. Ein verfassungsrechtliches Gutachten stelle klar: Die Regelung verstößt gegen das Grundgesetz.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert den Gesetzgeber auf, den im Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der vertragszahnärztlichen Kieferorthopädie ersatzlos zu streichen. Ein verfassungsrechtliches Gutachten, das BZÄK und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) vorliegt, stelle klar: „Die Regelung verstößt gegen zentrale Grundrechte des Grundgesetzes.“

Ein Fachzahnarztvorbehalt greife unmittelbar in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit von Zahnärztinnen und Zahnärzten ein. Die geplante Einschränkung würde faktisch einem Berufsverbot in der vertragszahnärztlichen Versorgung gleichkommen. Der Eingriff sei unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt.

Zudem warne das Gutachten vor erheblichen Versorgungslücken. Ein signifikanter Teil der bisherigen Leistungserbringer würde aus der vertragszahnärztlichen Versorgung ausscheiden – mit Folgen für etwa 920.000 Kinder und Jugendliche, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern.

Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Sparmaßnahmen von den zuständigen Ausschüssen der Länderkammern kritisch bewertet wurden. Der Entwurf des BMG sieht vor, kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nur noch bei Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) durchführen zu lassen. Dies bringe keinen Einspareffekt und sei zudem verfassungswidrig, erklärt dieBZÄK.

„Anstatt die Prävention zu stärken, was zu Gesundheits- und Einspareffekten führen würde, soll ohne Nutzen eine künstliche Klassifikation des Zahnarztberufs entstehen.“

BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler

Insbesondere fehle es bereits an der Geeignetheit der Maßnahme: Weder eine Verbesserung der Versorgungsqualität noch eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen seien mit dem Fachzahnarztvorbehalt erreichbar. Für einen derart gravierenden Grundrechtseingriff fehle jede tragfähige Grundlage und würde daher einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Die BZÄK fordert den Gesetzgeber darum auf, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

„Mit Abschluss des Zahnmedizinstudiums ist man der Facharzt beziehungsweise die Fachärztin für Zahnmedizin.“

BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler

„Der Fachzahnarztvorbehalt ist ein schwerer und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff in die berufliche Freiheit der Zahnärzteschaft. Gleichzeitig würde er immens die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährden. Eine solche Regelung darf es nicht geben“, betont BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. „Anstatt die Prävention zu stärken, was zu Gesundheits- und Einspareffekten führen würde, soll ohne Nutzen eine künstliche Klassifikation des Zahnarztberufs entstehen.“

„Mit Abschluss des Zahnmedizinstudiums ist man der Facharzt beziehungsweise die Fachärztin für Zahnmedizin“, stellt BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler klar. „In der Zahnmedizin gibt es – anders als in der Medizin mit zum Beispiel Gynäkologen, Internisten, Phlebologen, Neurologen, Dermatologen, Orthopäden – keine Facharztpflicht. Zahnmedizin ist ja per se schon auf einen Fachbereich spezialisiert. Und: Sie senkt ihre Kosten seit Jahren durch Prävention, bessere Gesundheit gleich weniger Kosten.“

Die BZÄK setzt sich weiterhin für eine qualitative und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ein – auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, praktischer Erfahrung und verfassungsrechtlich tragfähiger Rahmenbedingungen.

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