Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Regelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz gilt seit Oktober

Fast alle hausärztlichen Leistungen sind entbudgetiert

ao
Allgemeinmedizin
Seit dem 1. Oktober ist die Budgetierung für einen Großteil der hausärztlichen Leistungen Geschichte. Seitdem erhalten Hausärztinnen und Hausärzte nahezu alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet.

Der Wegfall der hausärztlichen Honorarbudgets ist im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) geregelt, das der alte Bundestag im Februar noch kurz vor seiner Auflösung beschlossen hatte. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im Mai das konkrete Verfahren der Entbudgetierung festgelegt.

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses sieht vor, dass ab Oktober alle Leistungen des Kapitels 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), also Leistungen des hausärztlichen Versorgungsbereiches, sowie die hausärztlichen Hausbesuche (Gebührenordnungspositionen 01410 bis 01413 sowie 01415) ohne Mengenbegrenzung zum EBM-Preis bezahlt werden. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

KBV fordert Entbudgetiertung auch für fachärztliche Leistungen

Zur Finanzierung der Leistungen wird es nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die sogenannte Hausarzt-MGV geben. Darin befindet sich quasi das Geld, das zuvor in der MGV für die Leistungen enthalten war, die nunmehr ohne Budgetierung bezahlt werden. Sollten diese Finanzmittel nicht ausreichen, müssen die Krankenkassen Ausgleichszahlungen leisten.

„Mit der Entbudgetierung bekommen die hausärztlichen Praxen viele ihrer Leistungen endlich vollständig bezahlt“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Damit sei eine zentrale Forderung der Ärzteschaft zumindest teilweise erfüllt. Die hausärztliche Entbudgetierung könne nur ein erster Schritt sein. Nun müssten schnellstens die Fachärzte folgen, betonte Hofmeister.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.