Frauenquote: Feste Vorgaben wirken
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat seine „Fünfte Jährliche Information zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen“ vorgelegt. Daraus geht hervor, dass sich feste Vorgaben auf die Zusammensetzung der Führungsgremien und die gesamte Unternehmenskultur auswirken.
„Feste Vorgaben wirken -und zwar nachhaltig,“ sagte Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht dazu. Umso wichtiger sei es gewesen dass die Bundesregierung auch für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt hat. Lambrecht forderte, dass auch die neue Bundesregierung dafür Sorge tragen müsse, noch mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen.
Aufgrund unterschiedlicher Datenlagen und Erhebungszeiträume ist in dem Bericht aber nur eine zeitversetzte Auswertung - nach Branchen unterschiedlich – erfolgt. Für die Privatwirtschaft liegen Daten aus 2018 und für den öffentlichen Dienst aus 2019 zugrunde. Die Ergebnisse:
1. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft ist gestiegen:
Der Anteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Quote gilt, ist weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 Prozent und hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 Prozent.
2. Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen ist niedrig:
In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.
3. Für Frauenquoten in Vorständen sind 2021 neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten:
Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12. August 2021 in Kraft getreten.
4. Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich insgesamt positiv:
Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil dem Bericht zufolge zwar überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. So lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden 2020 bei 37 Prozent.
Der Bericht weist darauf hin, dass für die Gremienbesetzung im Bund strengere Regeln als für die Privatwirtschaft gelten. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 Prozent erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 Prozent.