Medizinische Versorgungszentren

Fremdinvestoren: Ärzte in Nordrhein warnen vor einer Monopolisierung der ambulanten Versorgung

ck/pm
Durch die sich abzeichnende Monopolbildung von Medizinischen Versorgungszentren könne die Wahlfreiheit für Patienten eingeschränkt werden oder sogar verloren gehen, warnte die rheinische Ärzteschaft am Wochenende auf ihrer Kammerversammlung in Düsseldorf.

Der Kammer zufolge sind in Nordrhein mittlerweile 35,84 Prozent der nephrologischen Sitze in MVZ angesiedelt, die alle von Konzernen betrieben werden. Bei den Laborärzten sind über 80 Prozent der Sitze in MVZ angesiedelt. Dabei hält ein Unternehmen mit zwei Trägergesellschaften alleine 13,93 Prozent der Sitze.

Delegiertenversammlung der Ärztekammer Nordrhein, 24. November 2018

Diese Monopolisierung erschwere es den Patienten zunehmend, im Umkreis ihres Wohnorts Zugang zu einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung zu finden. Außerdem berge der Einstieg kapitalstarker Fremdinvestoren in die gesundheitliche Versorgung die Gefahr einer einer Dominanz wirtschaftlicher Interessen gegenüber medizinischen Belangen, was letztlich zu einem Verlust der ärztlichen Diagnose- und Therapiefreiheit führen könne - einem zentralen Merkmal der ärztlichen Berufsausübung. 

Die Monopolisierung gefährdet Diagnose- und Therapiefreiheit

Die Kammerversammlung begrüßten daher, dass der Gesetzgeber im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Maßnahmen ergreifen will, um die voranschreitende Konzernbildung in der ambulanten Versorgung zu begrenzen.

Eine Beschränkung sei unbedingt erforderlich, um im Interesse der Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten ärztlichen Versorgung zu erhalten. "Allerdings können die wenigen bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für sich genommen die kritischen Entwicklungen nicht eindämmen", stellten die Delegierten fest. Sie fordern den Gesetzgeber deswegen auf, weitere wirksame Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Sie unterstützen daher ausdrücklich die im Bundesrat beschlossenen Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Konzernstrukturen und Monopolisierung in der ambulanten Versorgung.

Konzerne sollten nicht länger MVZ mit einem auf wirtschaftlich attraktive Leistungen eingeengten Spektrum betreiben dürfen!

„Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, die Gründungseigenschaft von Krankenhäusern zu missbrauchen, um MVZ ohne fachlichen und regionalen Bezug zu einem Krankenhaus zu gründen“, fordern die rheinischen Ärzte in einem Antrag und führen weiter aus: „Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, MVZ mit einem auf wirtschaftlich attraktive Leistungen eingeengten Tätigkeitsspektrum zu betreiben.“

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, wünscht sich darüber hinaus mehr Transparenz. „Es muss für Patienten nachvollziehbar sein, wer sie behandelt und wer die Gesellschafter eines MVZ sind, betonte Henke. „Ich fände es gut, wenn auf dem Briefkopf eines MVZ oder einer Homepage auch steht, wem das MVZ gehört.“

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