Gassen will ‚Nice-to-have’-Leistungen der Kassen abschaffen
„Wenn nicht genug Geld für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung da ist und gespart werden muss, sind ‚Nice-to-have’-Leistungen als Erstes zu streichen“, sagte Gassen den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). „Es kann doch nicht sein, dass Kassen die Vergütung für Leistungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen worden sind, kürzen wollen und gleichzeitig hohe Summen für werbewirksame Dinge bezahlen“, so der KBV-Chef.
Gassen reagierte damit auf Forderungen der Kassen, die Honorare der Ärzte zu kappen. Das mögliche Einsparvolumen durch eine komplette Abschaffung der freiwilligen Leistungen – der sogenannten Satzungsleistungen – bezifferte er auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr.
Gegenwind von Union und SPD
Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, sprach von Symboldebatten, die nicht weiterhelfen würden. Sie pocht auf Strukturreformen.
Was sind Satzungsleistungen?
Satzungsleistungen sind laut Bundesgesundheitsministerium Leistungen, die eine Krankenkasse zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren kann. Dazu zählt etwa die PZR, aber auch umstrittene Behandlungsmethoden wie Homöopathie. Zudem zahlen viele Krankenkassen Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder für den Kauf von Fitnesstrackern.
Auch die Sozialdemokraten äußerten sich kritisch. „Wer den Eindruck erweckt, man könne durch das Streichen einzelner Zusatzleistungen die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig sanieren, greift zu kurz", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, dem Stern. Das strukturelle Finanzierungsproblem lasse sich damit nicht lösen. Zudem seien Satzungsleistungen „gesetzlich gewollte Wettbewerbsinstrumente“.
Der GKV-Spitzenverband lehnt die Forderung ebenfalls ab. „Mit solchen Scheindebatten wird von dem Reformbedarf im ambulanten Bereich, bei den Kliniken und im Bereich der Arzneimittel abgelenkt“, sagte sein Sprecher Florian Lanz der Welt.




