Registrierung für die elektronische Patientenakte

gematik lässt Video-Ident-Verfahren bei der ePA zu

ao
Politik
Die gematik hat ein Video-Ident-Verfahren zugelassen, das für den Registrierungsprozess der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt werden kann. Das hat die Digitalagentur auf Nachfrage der zm bestätigt.

Bislang stehen Versicherten zwei Identifikationsmöglichkeiten zur Verfügung, um ihre ePA zu aktivieren. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Website informiert, müssen sich Versicherte „bei erstmaliger Anmeldung in der ePA-App ihrer Krankenkasse entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN authentifizieren“.

Verfahren soll Zugriff auf die PIN erleichtern

Nun wurde ein neues Verfahren zugelassen, das den Zugriff auf die PIN erleichtern soll: „ePass“ des privaten Unternehmens Nect. Die Identifizierung geschieht dabei per Video.

Wie die gematik jetzt mitteilte, hat sie für das Identifizierungsverfahren „ePass“ der Nect GmbH bereits am 1. August die sicherheitstechnische Eignung für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) bestätigt. Die Bestätigung beschränkt sich demnach auf die „Stand Alone“-Version der „Nect App“. Das Verfahren darf also in Drittanwendungen – beispielsweise Anwendungen der Krankenkassen – nicht integriert werden. Um das Video-Ident-Verfahren nutzen zu können, benötigen Versicherte die „Nect App“.

Ob und wann Versicherte das Video-Ident-Verfahren tatsächlich nutzen können, entscheiden allerdings die Krankenkassen. „Mit Vorliegen der Bestätigung der sicherheitstechnischen Eignung obliegt es den Krankenkassen, über den Einsatz des Verfahrens in der TI zu entscheiden“, teilte die gematik mit.

Im August 2022 hatte die gematik eine Nutzung von Video-Ident-Verfahren für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der TI für nicht mehr zulässig erklärt und verfügt, dass die Krankenkassen das Video-Ident-Verfahren ab sofort aussetzen. Dies sei aufgrund einer „sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren“ unumgänglich, informierte sie am 9. August 2022 in einer Pressemitteilung. Über die Wiederzulassung von Video-Ident-Verfahren könne erst entschieden werden, wenn die Anbieter konkrete Nachweise erbracht hätten, dass ihre Verfahren nicht mehr für die gezeigten Schwachstellen anfällig sind, hieß es damals. 

Wie die gematik nun meldete, werden bei dem „Nect ePass“-Verfahren zusätzlich zur Personenidentifikation Ausweisdokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) elektronisch ausgelesen. Wie üblich bei sicherheitsrelevanten Themen rund um die TI sei das BSI im Vorfeld über den Sachverhalt informiert worden, hieß es.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.