Ingrid Fischbach zur Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer

"Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern muss beim Beweismaß ansetzen!"

nb/pm
Ingrid Fischbach, kommissarische Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, hält es für notwendig, die Regeln für den Nachweis eines Behandlungsfehlers einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

„Die Patientensicherheit hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Von daher teile ich die Auffassung, dass pauschale Panikmache und Pfuschvorwürfe in der Debatte keinen Raum haben dürfen. Trotzdem muss allen klar sein, dass Fehler in der medizinischen Behandlung immer gravierende, sogar existenzielle Folgen haben können", sagte Fischbach.

Sie nimmt Bezug auf die am Mittwoch vorgestellte Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer für das Jahr 2017. Daraus geht hervor, dass 2.213 Behandlungsfehler auf 1 Milliarde Arztkontakte und 19,1 Millionen Behandlungsfälle im Krankenhaus kamen. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren dabei Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Zwei Punkte sind laut Fischbach wichtig: Zum einen dürfe sich niemand in den Bemühungen um die Patientensicherheit "auf dem Erreichten ausruhen". Alle Beteiligten müssten weiter "mit Nachdruck daran arbeiten, die Qualität und auch die Transparenz über die Qualität der Versorgung zu stärken". "Denn jeder Fehler ist ein Fehler zu viel", betonte Fischbach.

"Opfer eines Behandlungsfehlers verzichten oft auf Schadenersatz, weil sie davon ausgehen, ein Verfahren nicht gewinnen zu können"

Zum anderen sei es wichtig, auch dafür zu sorgen, dass Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers wurden, ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld auch effektiv durchzusetzen können. "Patienten schildern mir aber zu oft, dass sie darauf verzichten wollen, solche Ansprüche geltend zu machen, weil sie davon ausgehen, ein solches Verfahren nicht gewinnen oder nicht durchstehen zu können", erklärte Fischbach.

"Diese Fälle tauchen in keiner Statistik auf. Ich halte es deshalb für notwendig, die Regeln für den Nachweis eines Behandlungsfehlers einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern zu sorgen, sollte das Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abgesenkt werden. So ließen sich bestehende Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen."

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