Gericht stoppt vorerst Honorarkürzung für Psychotherapeuten
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Gleichzeitig sollten die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen den Beschluss, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht beanstandet hatte, geklagt. DIe Psychotherapeuten protestierten mehrfach gegen die Honorarkürzung.
Mit ihrer Klage erzielte die KBV nun einen vorläufigen Erfolg. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte gestern per Eilbeschluss die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses aus. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass über die eigentliche Klage gegen die Absenkung noch nicht entschieden ist. Den von der KBV ersuchten Eilrechtsschutz habe man aber gewährt – mit der Folge, dass von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden darf, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.
Bedenken gegen die Methodik der Berechnungen
Das Gericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs mit Bedenken gegen die Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das BMG hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.
Die KBV bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „wichtigen Meilenstein“. Das Gericht habe „erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses“. „Der Einsatz der KBV hat einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen“, teilten die KBV-Vorstände mit.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Az.: L 7 KA 11/26 KL ER
Beschluss vom 9. Juli
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Gleichzeitig sollten die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen den Beschluss, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht beanstandet hatte, geklagt. DIe Psychotherapeuten protestierten mehrfach gegen die Honorarkürzung.
Mit ihrer Klage erzielte die KBV nun einen vorläufigen Erfolg. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte gestern per Eilbeschluss die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses aus. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass über die eigentliche Klage gegen die Absenkung noch nicht entschieden ist. Den von der KBV ersuchten Eilrechtsschutz habe man aber gewährt – mit der Folge, dass von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden darf, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.
Bedenken gegen die Methodik der Berechnungen
Das Gericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs mit Bedenken gegen die Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das BMG hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.
Die KBV bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „wichtigen Meilenstein“. Das Gericht habe „erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses“. „Der Einsatz der KBV hat einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen“, teilten die KBV-Vorstände mit.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Az.: L 7 KA 11/26 KL ER
Beschluss vom 9. Juli


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