Gesetz soll Sicherheit der kritischen Infrastruktur erhöhen
Der großflächige Stromausfall im Südosten Berlins nach einem Brandanschlag in dieser Woche hat gezeigt, wie verletzbar die kritische Infrastruktur in Deutschland ist. Doch das soll sich ändern. „Mit dem KRITIS-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe. Wir schaffen dafür einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring. Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Zudem soll mit dem Gesetz die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen umgesetzt werden.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betreiber verpflichten, einen angemessenen Schutz ihrer Anlagen zu gewährleisten. Der Entwurf sieht vor, dass zunächst die wichtigsten Betreiber identifiziert werden. Dann sollen Risiken bewertet und Mindestanforderungen festgelegt werden. Der Gesetzentwurf schreibt Betreibern unter anderem vor, dass sie sich registrieren und Pläne erarbeiten müssen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
Wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilte, müssen Betreiber dabei nach dem „All-Gefahren-Ansatz“ jedes denkbare Risiko berücksichtigen – von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschläge und menschlichem Versagen. Wesentliche Resilienzmaßnahmen können demnach etwa die Bildung von Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, Objektschutz und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation, Notstromversorgung und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit und Ersatzversorgung sein. Eine Grundlage hierfür sind laut BMI staatliche sowie betreiberseitige Risikoanalysen und -bewertungen.
Wer sich nicht an Vorgaben hält, dem drohen Bußgelder
Wenn sich Betreiber nicht an die Vorgaben des neuen Gesetzes halten, sollen sie mit Bußgeldern rechnen müssen. Außerdem werden sie laut Entwurf verpflichtet, Störfälle zu melden.
Das Gesetz soll für Betreiber kritischer Anlagen in folgenden Sektoren gelten: Gesundheitswesen, Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung. Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.
Welche Anlagen in Deutschland unter die Regelungen des Gesetzes fallen, bemisst sich laut Bundesinnenministerium (BMI) nach quantitativen und qualitativen Kriterien. „Wenn eine Einrichtung zum Beispiel essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt, zählt sie zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzentwurfs“, informierte das Ministerium in einer Pressemitteilung. Zudem würden wechselseitige Abhängigkeiten berücksichtigt. So hingen vom Energiesektor auch alle anderen Sektoren ab. Genauso seien Wasser und Transportwege für die jeweils anderen Sektoren unverzichtbar.
Das KRITIS-Dachgesetz soll laut BMI zudem die Regelungen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) ergänzen, dass das Bundeskabinett bereits am 30. Juli beschlossen hatte.
Zu dem Gesetzesvorhaben gab es schon zu Zeiten der Ampelregierung einen Kabinettsbeschluss. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition fand sich dafür allerdings keine Mehrheit mehr im Bundestag.