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Reaktionen auf Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung

GKV-Spargesetz erntet viel Kritik und wenig Lob

Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat am Freitag die letzten parlamentarischen Hürden genommen. Kritik folgte prompt. Stockfotos-MG - stock.adobe.com
ao
Politik
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Am Freitag hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, anschließend passierte das Gesetz den Bundesrat. Kritik von Ärzten, Klinikverbänden und Pharmaindustrie folgte prompt. Das Lob der Krankenkassen blieb verhalten.

Nach monatelangem Ringen hat die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die letzten parlamentarischen Hürden genommen. Der Bundestag stimmte am Freitagvormittag mit 319 zu 286 Stimmen bei vier Enthaltungen dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu.

Der Bundesrat billigte das Gesetz am Freitagnachmittag. Einen von fünf SPD-geführten Bundesländern sowie Sachsen-Anhalt unterstützten Antrag auf ein Vermittlungsverfahren hatte die Länderkammer abgelehnt.

BÄK rügt Umgang mit versicherungsfremden Leistungen

Ärzteverbände üben scharfe Kritik am Gesetz. „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die GKV aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen“, kritisiert Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Zugleich werde der Staat seiner Verantwortung mit Blick auf die versicherungsfremden Leistungen weiterhin nicht ausreichend gerecht.

Die mit diesem Gesetz verbundenen Einschnitte würden für alle Beteiligten spürbar, warnte Reinhardt. Zugleich verschlechtere das Gesetz die Ausgangslage für die unbedingt notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen. „Trotzdem müssen diese Reformen nun angegangen werden“, fordert der BÄK-Präsident.

KBV warnt vor Leistungseinschränkungen

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist die Verabschiedung des GKV-Spargesetz ein „bitterer Tag für die Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung“. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung dem ambulanten Bereich „ein überproportional großes Sparpaket aufoktroyiert“.

Drei Milliarden Euro würden ab nächstem Jahr weniger zur Verfügung stehen. Damit habe sich die Bundesregierung „bewusst für Leistungseinschränkungen bei den Patientinnen und Patienten entschieden“ und „den Weg der Rationierung beschritten“, warnen die KBV-Vorstände.

Sie bemängeln außerdem, dass das Gesetz auf „Biegen und Brechen“ vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag gepeitscht worden sei, obwohl der Gesetzentwurf „grobe handwerkliche Fehler“ enthalten habe.

Hausärzte sprechen von „Schwarzem Tag“ für die Praxen

Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte (HÄV) spricht von einem „Schwarzen Tag“ für die Praxen und das Gesundheitswesen. Alle Praxen, aber auch die Patientinnen und Patienten, würden die geplanten Kürzungen an verschiedensten Stellen und teilweise sehr hart zu spüren bekommen. Sollte es keine „signifikante Stärkung“ der Arbeit der Hausarztpraxen – auch im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung – geben, gefährde dies auch die geplante Reform der Primärversorgung, warnte der Verband.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) prophezeit, dass sich die Bundesländer auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, um die flächendeckende Versorgung aufrechtzuerhalten.

Den Einmalbetrag des Bundes von 550 Millionen Euro bezeichnet DKV-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß als „Tropfen auf den heißen Stein“. „Trotz einiger Verbesserungen bleibt dieses Beitragsstabilisierungsgesetz das, was es von Anfang an war: Ein Gesundheitskürzungsgesetz. Echte Reformen, die das Gesundheitswesen zukunftsfähig machen und die Beiträge langfristig stabil halten oder sogar senken, sucht man vergebens“, bemängelt Gaß.

Die Regierungskoalition setze weiterhin darauf, „Symptome zu behandeln, statt Ursachen zu beseitigen“, kritisiert der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Oliver Kirst. Das Gesundheitssystem müsse durch eine Strukturreform leistungsfähiger werden.

GKV-Spitzenverband lobt Basis für stabile Beiträge

Verhaltenes Lob kam von den Krankenkassen. „Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können“, sagt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das sei eine gute Nachricht für Versicherten und Arbeitgeber.

Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr müssten im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen folgen, forderte Blatt. Um das Gesundheitswesen für die Zukunft gut aufzustellen, seien unter anderem eine Reform der Primärversorgung sowie eine Notfallreform notwendig. Die Länder müssten die Krankenhausreform konsequent umsetzen. Zudem müsse die Prävention „als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ ausgebaut werden, fordert Blatt.

Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig“, sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Zwar sei es gut, dass das Gesetz mit dem geplanten Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro jetzt komme. Allerdings würden die Deckungslücken für 2027/2028 mit dem vorliegenden Änderungspaket nur knapp geschlossen, moniert Reimann.

vdek hätte „mehr Stringenz erwartet“

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt, dass mit dem Gesetz „der Einstieg in die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vollzogen“ werde. „Allerdings hätten wir hier viel mehr Stringenz erwartet“, bemängelt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Dies gelte insbesondere für die kostenintensivsten Bereiche Krankenhäuser und die Pharmaindustrie, die von der Politik deutlich verschont worden seien.

Geschont habe sich aber vor allem der Staat selbst: Er drücke sich weiterhin vor der vollständigen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – etwa den Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende. Den Preis für die ungleiche Lastenverteilung zahlen vor allem Versicherte, Arbeitgeber sowie die Patientinnen und Patienten“, tadelt Elsner.

Ähnlich äußerten sich die Innungskrankenkassen. Einerseits sei das Gesetz ein wichtiger Schritt für die Beitragszahlenden. Andererseits bleibe der Reformanspruch hinter dem Notwendigen zurück, moniert Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.

„Im Weiteren wird es nun darauf ankommen, die angestrebte Finanzstabilität der GKV durch konsequente Strukturreformen abzusichern: Eine Stärkung der Prävention in allen Lebenslagen, die Verankerung der Primärversorgung mit wirksamer Patientensteuerung, eine am Zusatznutzen orientierte Preisgestaltung bei hochpreisigen Arzneimitteln sowie eine aktive, qualitätsorientierte Krankenhausplanung durch die Länder, die dabei auch ihrer Finanzverantwortung bezüglich Investitionen nachkommen müssen“, betont Hohnl.

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