Reform der ärztlichen Vergütung

GOÄ als Blaupause für die GOZ

sg/pr
Aus der Politik gibt es deutliche Signale, dass die Novellierung der GOÄ auch zu einer Reform der GOZ führen könnte. Darauf verwies der Vize-Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar Oesterreich, bei einem Fachgespräch.

Zu der Diskussion am 13.11. in Berlin hatten Vertreter von Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, vom Verband der Privaten Krankenversicherung und dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen geladen. Gemeinsam plädierten sie dafür, dass die geplante Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) nicht dazu führen dürfte, das Honorarsystem auf dem Niveau des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zu vereinheitlichen.

Um auch in der Zukunft im Sinne des medizinischen Fortschritts gewünschte Ergebnisse für alle Patienten liefern zu können, seien Ärzte und Zahnärzte darauf angewiesen, dass die Leistungen sowohl über EBM und BEMA als auch über GOÄ und GOZ honoriert werden können. Nicht die Vereinheitlichung der Gebührenordnungen, sondern die Fortentwicklung des EBM und die Novellierung der GOÄ wären ein nachhaltiger Beitrag zur Modernisierung des Vergütungssystems, lautete der gemeinsame Tenor.

Für die Zahnärzteschaft verwies Prof. Oesterreich auf die "Vorbildhaftigkeit" der GOÄ-Reform. Vertreter aus der Gesundheitspolitik hätten immer wieder mehr oder minder offen kommuniziert, dass eine GOÄ-Reform auch eine Novellierung der GOZ nach sich ziehen könnte. Gerade die Erfolge in der Zahnmedizin etwa bei der Kariesprävention seien jedoch auch Ergebnisse des dualen Systems, das eine flächendeckende Versorgung und medizinisch-technischen Fortschritt gleichermaßen ermögliche.

Präventionserfolge auch Ergebnis des dualen Systems

Qualität und Fortschritt könnten jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn das System an die sich wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird, so Oesterreich. "Konkret heißt das politische Projekte für eine nachhaltige Finanzierung des GKV-Gesamtmarktes voranzutreiben, welche langfristig die reine Lohn- und Rentenabhängigkeit der Beiträge überwinden."

Im Bereich der PKV müsse ein moderner ordnungspolitischer Rahmen geschaffen werden, der bestehende Wettbewerbsdefizite verringert und die Vorteile der privaten Krankenversicherung festlegt, so Oesterreich weiter, weg von kurzfristigen Anreizen, hin zu einem umfassenderen, klar definierten Leistungskatalog. Daraus resultierende Vergütungsgrundlagen, die sich der gesamtwirtschaftlichen Lage anpassen ließen, seien eine Voraussetzung für die Freiberuflichkeit des Arztes und ein intaktes Vertrauensverhältnis zu den Patienten. Hintergrund Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass eine Wissenschaftliche Kommission Vorschläge für ein neues Vergütungssystem in der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet.

Kritiker des dualen Honorarsystems fordern dabei, das ärztliche Vergütungswesen – bestehend aus der vertragsärztlichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – zu vereinheitlichen.

Zum Stand der GOÄ-Novellierung

Auf dem Pressegespräch berichtete Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt zum Stand der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte. Noch in diesem Monat will die Bundesärztekammer ein mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften konsentiertes Modell, inklusive der Bewertungen von rund 5.500 Leistungen, abgeschlossen haben. Dann erfolgt eine Abstimmungsrunde mit der PKV. Ziel ist es, ein von beiden Seiten konsentiertes Hochrechnungsmodell zu den finanziellen Auswirkungen abzustimmen. Zur endgültigen Bepreisung muss – unter Berücksichtigung eines politisch vereinbarten Preissteigerungs-Korridors von plus 5,2 bis plus 6,4 Prozent – ein Kompromiss gefunden werden, um danach Anfang 2020 einen Konsensentwurf zu einer GOÄ-Novelle vorzulegen. Dann ist die Politik am Zuge, im Rahmen einer Verordnung die Novelle umzusetzen. Laut Reinhardt ist allerdings ungewiss, ob das Bundesgesundheitsministerium das Modell aufgreifen und den Reformprozess auch starten wird.

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