GOZ-Hygienepauschale wird bis Ende 2020 verlängert
Die Regelung war ursprünglich bis zum 30. September 2020 befristet. Mit der Verlängerung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien, aber insbesondere auch der administrativen Hygieneaufwand, nach wie vor deutlich erhöht sind.
Pauschale wird zunächst verlängert bis zum 31. Dezember 2020
Ab 1. Oktober bis zunächst 31. Dezember 2020 können Zahnärzte zur Minderung dieser Kostenlast - neben den weiteren Optionen der GOZ – alternativ eine Hygienepauschale berechnen. Die hierfür vorgesehene Gebühren-Nummer 3010 GOZ analog kann allerdings nur noch zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden. Die BZÄK hatte im Beratungsforum für eine unverminderte Verlängerung der Hygienepauschale geworben.
Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ
über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ oder
unter Berechnung der Geb.-Nr. 3010 analog zum 1,0fachen Satz entsprechend dem Beschluss des Beratungsforums.
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/COVID_Hygienekosten_GOZ.pdf - external-link-new-window
Beschluss Nr. 36 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe:
Beschluss Nr. 36 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe: