Hersteller sollen zwölf Monate Zeit für neue Rezepturen erhalten
Es bleibe bei den am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sowie zum Finanzplan bis zum Jahr 2030, die beide die Einführung einer Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 ankündigten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 21/6290) auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Überdies sei die Einführung der Herstellerabgabe auch im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen.
Regierung folgt dem Kommissionsvorschlag zu Übergangsfristen
Die Bundesregierung orientiere sich bei der angekündigten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an der Reformempfehlung Nr. 66 der FinanzKommission Gesundheit, heißt es weiter. „Die Kommission empfiehlt eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Produktrezepturen ermöglicht wird“, teilt die Regierung mit.
Die von der FinanzKommission Gesundheit prognostizierten jährlichen Zuckerabgabeeinnahmen im Umfang von rund 450 Millionen Euro sollen – auch das war bereits bekannt – der gesetzlichen Krankenversicherung „entlastend zugutekommen“. Mögliche Maßnahmen sind laut der Antwort Angebote zur Primärprävention wie beispielsweise im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze.


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