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KZV für zweckgebundene Herstellerabgabe

Hessische Zahnärzteschaft ist pro Zuckersteuer

LL
Gesellschaft
Auch die hessische Zahnärzteschaft spricht sich für die Einführung einer zweckgebundenen Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und Lebensmittel aus.

Die Einnahmen dieser Abgabe sollten zweckgebunden in Präventions- und Gesundheitsförder-maßnahmen fließen, vor allem in Projekte zur Kindergesundheit – etwa Gruppenprophylaxe sowie Präventionsprogramme in Krippen, Kitas und Schulen, meldet die KZV Hessen.

Für Eltern sei das hessische Konzept „5 Sterne für gesunde Zähne“ eine gute Orientierung. Eine bewährte Maßnahme sei dabei der „zuckerfreie Vormittag“ für Kinder: Nach dem Frühstück werde bis zum Mittagessen auf zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke verzichtet. Diese Phase sollte auch in Kitas und Schulen konsequent unterstützt werden. Am Mittag seien süße Nachspeisen oder Naschereien wieder erlaubt. Auf diese Weise lernten Kinder Selbstregulation und bewusstes Genießen – eine wichtige Grundlage für lebenslange gesunde Gewohnheiten.

Der Tag der gesunden Ernährung macht jährlich am 7. März durch Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit auf das Thema aufmerksam. Dieses Jahr geht es um „Autoimmunerkrankungen und Ernährung“.

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