Immer mehr Praxen stellen nicht ärztliche Assistenten ein
Mehr als 12.000 nicht ärztliche Praxisassistenten (NäPA) waren laut aktueller Zi-Umfrage im vergangenen Jahr bundesweit in rund 9.600 Praxen angestellt – 2016 hatten rund 6.700 Praxen eine NäPA beschäftigt. Bei den meisten Praxen handelt es sich dabei um Hausarztpraxen. Aber auch unter Fachärzten gewinnt das NäPA-Konzept zunehmend an Bedeutung: so werden NäPA in bis zu 40 Prozent der internistischen Praxen und in bis zu 20 Prozent der urologischen Praxen eingesetzt.
NäPA – ein Delegationsmodell
Die Zi-Befragung hat darüber hinaus gezeigt, dass fast alle Hausarztpraxen, die 2021 eine NäPA beschäftigt hatten, aufgrund der behandelten Fallzahl die volle Höhe der Vorhaltekosten – aktuell 2.681 Euro pro Quartal – erhalten haben. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) setzt voraus, dass dafür mindestens 1.082 Behandlungsfälle pro Quartal versorgt worden sind. Laut Zi sei die Finanzierung aber trotzdem schwierig – vor allem für Fachärzte.
Physician Assistants, Community Health Nurse, NäPA - wer macht was?
„Die Beschäftigung einer NäPA bekommen sie nicht über den EBM im Sinne einer Strukturpauschale vergütet”, erläutert der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „Das heißt, dass für die Fachärzteschaft über diesen Weg keine Refinanzierung der durch die Zusatzqualifikation notwendig werdenden Lohnanpassungen besteht. Hier sollte mit Blick auf neue Versorgungsmodelle in Regionen mit einer ärztlichen Unterversorgung dringend über eine Erweiterung des EBM-Vergütungsrahmens nachgedacht werden – nicht nur für Haus- sondern auch für Fachärztinnen und Fachärzte.“
Wichtig sei außerdem, zu klären, welche Aufgaben die neuen Physician Assistants (PA) im Vergleich zu dem der NäPA sinnvoll und rechtssicher übernehmen könnten. Auch wie das Aufgabenspektrum und die Finanzierung der im Koalitionsvertrag skizzierten „Community Health Nurse” sowie das Angebot eines Gesundheitskiosks umgesetzt werden soll, sei noch „völlig offen”. „Hier sehen wir noch sehr viel Abstimmungs- und Diskussionsbedarf”, betont von Stillfried.