Implantate unter der Lupe
„Bisher wird der Nutzen einer Behandlungsmethode, bei der ein Medizinprodukt maßgeblich beteiligt sein kann, nur dann bewertet, wenn eine der ‚Bänke’ im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Antrag stellt“, sagt PD Dr. med. Stefan Lange, stellvertretender Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Fehlende Studien zu Zahnimplantaten erschweren Vergleiche
So hatte das Institut vor fünf Jahren untersucht, ob moderne Zahnimplantate Vorteile für die Patienten haben und sich rechnen. Da fundierte Studien fehlten, konnte das Institut die Alternativen nicht vergleichen und keinen Zusatznutzen für Implantate ausmachen.
Auch die Zulassung von Medizinprodukten ist weniger streng geregelt als bei Medikamenten: So gibt es keine staatliche Institution, die sie unter die Lupe nimmt. Private Organisationen vergeben ein Gütesiegel, die sogenannte CE-Kennzeichnung. Die dafür nötigen Prüfungen gehen Experten aber nicht weit genug.
Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) fordert daher in seinem jüngsten Gutachten eine europaweite zentrale und unabhängige Zulassung von Medizinprodukten der höheren Risikoklassen, um zu prüfen, wie sicher und wirksam sie tatsächlich sind. Außerdem schlägt er vor, dass Implantate und Co. regelhaft auf den Prüfstand kommen - also unabhängig von einem Antrag.
Implantate künftig auf dem Prüfstand?
„Hersteller müssten dann, ähnlich wie beim Amnog, beim G-BA Unterlagen einreichen, aus denen hervorgeht, dass der medizinische Nutzen größer ist als ein möglicher Schaden“, sagt Lange. Für neue Dentalimplantate würde dies beispielsweise bedeuten: Halten sie länger als herkömmlicher Zahnersatz? Kann der Patient besser mit ihnen kauen? Und treten weniger Komplikationen auf? Auf die Antworten werden Zahnärzte und Patienten noch warten müssen.