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Kritik von Bundesärztekammer und Krankenkassen

Ist die Versorgung trotz GKV-Sparpaket gefährdet?

Am Wochenende hatte sich die Koalition auf Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geeinigt. Gina Sanders - adobe.stock.com
ao
Politik
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Trotz angekündigter Änderungen gibt es weiter Kritik am geplanten GKV-Spargesetz. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sieht nach wie vor die wirtschaftliche Grundlage der Praxen und damit die Patientenversorgung gefährdet. Die Krankenkassen bezweifeln, ob die Beiträge mit dem Sparpaket stabil bleiben können.

Am Wochenende hatte sich die Koalition auf Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geeinigt. Laut Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bringen diese jedoch „keinerlei Verbesserungen“ für die ambulante Versorgung. „Während die Pharmaindustrie weiterhin nicht in angemessenem Umfang zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beiträgt, hält die Koalition an Maßnahmen fest, die die wirtschaftlichen Grundlagen der Praxen massiv bedrohen und damit die Patientenversorgung gefährden“, kritisierte er.

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Wenn die Koalition, wie in der vergangenen Woche angekündigt, nun auch noch eine große Zahl zusätzlicher Patientinnen und Patienten für Krankschreibungen ab dem ersten Tag in die Praxen schicken wolle, stelle sich die Frage, ob die Versorgungsrealität in den Koalitionsfraktionen überhaupt noch ausreichend zur Kenntnis genommen werde.

Schwer zu begreifen sei auch, dass im Krankenhausbereich infolge der Änderungsanträge Personalstandards abgesenkt werden sollen. Reinhardt forderte erneut, dass der Bund die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen vollständig übernehmen müsse. Dass die Einnahmen aus erhöhten Lenkungssteuern auf zuckerhaltige Getränke, Alkohol und Tabak dem Gesundheitswesen zugutekommen sollen, sei grundsätzlich richtig. „Die Regierung schöpft das Potenzial in diesem Bereich aber nicht aus und lässt weiterhin den notwendigen Fokus auf die Förderung von Prävention außer Acht“, monierte Reinhardt.

GKV-Spitzenverband rügt „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“

Für den Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, weisen die Änderungen in die richtige Richtung; aber ob damit die Beiträge stabil bleiben können, sei „noch nicht gesichert“. Er forderte die Bundesregierung auf, konsequent an der Reform festzuhalten und „keine zusätzlichen Geschenke an einzelne Interessensgruppen“ zu verteilen. Insbesondere kritisierte er das „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, durch das Einsparpotenzial verschenkt werde. Laut den Änderungen ist lediglich ein Herstellerabschlag von 15,5 Prozent geplant, die Dynamisierung soll wegfallen.

Die geplante leichte Erhöhung der Zahlungen des Bundes für die gesundheitliche Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden begrüßte Blatt. Den „Löwenanteil“ für die gesundheitliche Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden müssten allerdings weiterhin die Beitragszahlenden stemmen, beklagte er.

AOK-Bundesverband tadelt Unwucht zulasten der Beitragszahlenden

„Eine Unwucht zulasten der Beitragszahlenden bleibt weiter bestehen“, bemängelte auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Aber immerhin habe die Koalition die beabsichtigten Belastungen bei den Zuzahlungen und bei der Familienversicherung etwas abgemildert.

Ob die Änderungen ausreichen, um die Beiträge in den kommenden beiden Jahren stabil zu halten, bleibe ungewiss. Dem Spargesetz müssten tiefgreifende Strukturreformen folgen, die zu mehr Effizienz und einer besseren Patientensteuerung führen, betonte Reimann.

, IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl begrüßte die geplanten Änderungen. „Die Vorschläge müssen jetzt umgesetzt werden. Alles andere würde die ohnehin angespannte Lage der GKV weiter verschärfen und das Defizit zusätzlich erhöhen“, forderte Hohnl.

Am Wochenende waren rund 60 Änderungsanträge zum Gesetz bekannt geworden. Demnach will der Bund den Bundeszuschuss im kommenden Jahr nur noch um 1,35 Milliarden Euro statt um zwei Milliarden Euro kürzen. Die Kassen sollen 2027 nun einen um 750 Millionen Euro höheren Zuschuss für die Gesundheitskosten bei der Grundsicherung erhalten. Dieser Betrag soll schrittweise steigen: von rund einer Milliarde Euro 2027 auf 1,25 Milliarden Euro 2028 und ab 2031 dauerhaft auf rund 2,75 Milliarden Euro. Gegenfinanziert wird dies durch eine „Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke“, die im kommenden Jahr 650 Millionen Euro einbringen soll.

60 Änderungsanträge zum Gesetz

Zudem sollen laut den Änderungen Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung kleiner ausfallen. Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun auf 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent.

Auch bei weiteren Details gibt es Verschiebungen, beispielsweise im Krankenhausbereich. In der Honorierung der ambulant tägigen Ärztinnen und Ärzte gibt es Änderungen bei der Rückführung einiger extrabudgetären Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung.

Das Sparpaket soll am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Am gleichen Tag soll auch der Bundesrat den Entwurf in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause abschließend beraten.

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