Karlsruher Richter lehnen Eilanträge ab
Die Antragsteller sahen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt.
So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023 umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden. Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollten Dahmen und Gürpinar dem Bundestag die für morgen anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs untersagen.
Die obersten Richter in Karlsruhe lehnten die Anträge jedoch ab. Eine öffentliche Begründung gaben sie nicht, diese soll den Beteiligten gesondert übermittelt werden.
„Ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, postete Dahmen auf X: „Die politische Bewertung bleibt: Dieses Gesetz stabilisiert die Beiträge nicht. Es belastet Patientinnen & Patienten, Beschäftigte, Krankenhäuser, Rettungsdienst & Kommunen. Dafür trägt die Koalition die Verantwortung.“
Die abschließende Beratung im Bundestag zum GKV-Spargesetz kann also morgen wie geplant stattfinden.


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