Beteiligung am Aufbau der UPD-Stiftung

Kassen gehen auf Konfrontation

pr
Die Krankenkassen haben beschlossen, sich vorerst nicht an der Errichtung einer Stiftung zur Unabhängigen Patientenberatung (UPD) zu beteiligen. Die weitere Mitarbeit ist zunächst eingefroren.

Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat gestern beschlossen, sich zunächst nicht an der Mitarbeit zur Errichtung der geplanten Stiftung zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zu beteiligen. Damit schlägt der Verband eine Konfrontation zum Bundesgesundheitsministerium ein. Die Errichtung einer Stiftung ist der Kern des UPD-Reformgesetzes, das Bundestag und Bundesrat im März verabschiedet hatten. Geplant ist demnach, dass die neu aufgestellte UPD bereits zum Jahresbeginn 2024 ihre Arbeit aufnehmen soll.

Der Verwaltungsrat verweist in seinem Beschluss auf seine Resolution vom 30. November 2022. Darin hatte er sich klar und deutlich gegen die verpflichtende Finanzierung der UPD durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) positioniert. Wörtlich heißt es in dem Beschluss von gestern: „Der Verwaltungsrat erkennt an, dass die Veränderungen, die am Ende in die Beschlussfassung im Bundestag eingeflossen sind, die Bedenken des Verwaltungsrates ansatzweise aufgegriffen haben. Nach wie vor ist es aber so, dass der GKV-Spitzenverband (also die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden in der GKV) weder auf die inhaltliche Ausrichtung der UPD noch auf die haushalterischen Entscheidungen tatsächlichen Einfluss ausüben kann. Und das bei einer Aufgabenstellung, die jetzt schon millionenfach durch die gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen wird.“

Kritik am Vorgehen der Kassen: „Leidtragende seien die Patienten“

Die Finanzierung der UPD als zusätzliche Aufgabe entspreche nicht der Auflage für alle GKV-Kassen, wirtschaftlich zu handeln, heißt es in dem Beschluss weiter. Der GKV-Spitzenverband werde sich deshalb, solange die genannten Bedenken nicht ausgeräumt seien, nicht an der Errichtung der Bundesstiftung UPD beteiligen, beziehungsweise mitwirken.

Der Patientenbeauftrage der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), hat das Vorgehen der Kassen deutlich kritisiert: „Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), einen gesetzlichen Auftrag nicht umzusetzen, für einen falschen Weg“, sagte er. Der Gesetzgeber sei den Bedenken im parlamentarischen Prozess weit nachgekommen. Leidtragende seien die Patienten. Ihnen drohe eine unabhängige und kompetente Anlaufstelle verloren zu gehen. Ebenso denke er an die hochqualifizierten Beschäftigten der aktuellen UPD, denen mit dem Kassenvorstoß die berufliche Perspektive im kommenden Jahr zu entgleiten drohe.

Schwarze kündigte an, dass parallel alternative Pläne zur Stiftungsgründung vorgelegt werden sollten. Hier könnten – solange die Bedenken des GKV-SV aufrechterhalten werden – auch alternative Gründer aus dem Gesundheitswesen für den Gründungsprozess in Betracht kommen, erklärte er.

Nach Maßgabe des UPD-Gesetzes müssen die Gesetzlichen Krankenversicherungen die UPD ab 2024 mit jährlich 15 Millionen Euro finanzieren. Die private Krankenversicherung (PKV) kann sich wie bisher freiwillig beteiligen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen zur UPD-Novelle hatten GKV und PKV wiederholt betont, dass eine „Zwangsfinanzierung“ durch GKV und PKV dem im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel widerspreche, die UPD komplett unabhängig auszurichten.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.