KBV rechnet mit 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakten
Hintergrund: Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärft werden. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll schon ab dem ersten Tag der Erkrankung Pflicht sein. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, will die Koalition abschaffen.
Jetzt gibt eine Kalkulation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erste Hinweise, welcher zusätzliche Zeitaufwand in den Praxen durch die geplanten Änderungen entstehen könnte. „Konservativ geschätzt ist mit mindestens 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr zu rechnen“, erklärt die KBV auf Anfrage der zm. Bei einer Behandlungsdauer (Untersuchung; Gespräch) von zehn Minuten ergebe das „208.000 komplette Arbeitstage, die für diese Leistung in der vertragsärztlichen Versorgung aufgewendet werden müssen“.
Die KBV hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Reformpläne gewarnt, die Maßnahmen würden „zu übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen wird.“
Pikant: Die Hochrechnung der KBV berücksichtigt nur Menschen, die bisher ohne Attest ein bis drei Tage der Arbeit ferngeblieben sind. Nicht eingerechnet sind jene, die bisher eine Telefon-AU erhalten haben. Der Grund: Die KBV geht davon aus, dass viele dieser Personen künftig die nach dem Textlaut des Koalitionspapiers nicht abgeschaffte Video-Sprechstunde für AUs nutzen werden.


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