„Kein Profit mehr auf Kosten der Patientenversorgung“
Ergebnis der Sitzung: Die Bundesregierung will die Vorschläge des Bundesrats zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ), prüfen. Nach Auffassung von Martin Hendges, dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), reicht das allein nicht aus.
„Nachdem sich sowohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, medial eindeutig für eine Einschränkung von iMVZ positioniert haben, liegt es nun an der FDP, hier mitzuziehen“, erklärt Hendges. „Die von uns geforderte räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für zahnmedizinische iMVZ zielt darauf ab, die Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen."
Eine breite Trägervielfalt bliebe damit auch weiterhin erhalten, schreibt die KZBV. Es bestehe somit kein Grund, sich einer Regulierung zu versperren. „Daher appellieren wir nachdrücklich an die Ampelkoalition, unseren Vorschlag aufzugreifen“, so Hendges weiter, „und so den Gefahren für Patientinnen und Patienten, die mit der Ausbreitung von iMVZ einhergehen, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) endlich wirksam zu begegnen.“
Hintergrund: Seit Langem warnt die Zahnärzteschaft vor den Gefahren für Patientenwohl, Versorgungsqualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung durch iMVZ. Mittlerweile befindet sich laut KZBV nahezu jedes dritte zahnmedizinische MVZ in der Hand von Investoren. In seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen.
Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum GVSG hat der Bundesrat diese Forderung nochmals bekräftigt und die Dringlichkeit einer Aufnahme entsprechender Regelungen in das GVSG betont. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur GVSG-Stellungnahme des Bundesrates sieht nun eine Prüfung des Sachverhalts vor.