Regelungen zu iMVZ „bedauerlicherweise“ nicht enthalten
In „Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen“ sollen Krankenkassen, Kreise sowie kreisfreie Städte und gegebenenfalls Private Krankenversicherungen „einen Vertrag über die Errichtung eines oder mehrerer niedrigschwelliger Beratungsangebote (Gesundheitskioske)“ schließen können, heißt es in den Empfehlungen des Bundesrats zum GVSG-Entwurf. Die Länderkammer hatte das 53 Seiten umfassende Papier in ihrer Sitzung am 5. Juli verabschiedet.
Das Initiativrecht zur Einrichtung eines Gesundheitskiosks soll demnach bei den Kommunen liegen und nach Möglichkeit – um Kosten zu sparen – an bereits bestehende Gesundheitsangebote angebunden werden. Die Finanzierung soll zu 50 Prozent die gesetzliche, zu 5,5 Prozent die private Krankenversicherung und zu 44,5 Prozent die Kommune tragen. Der Bundesrat argumentiert: „Insgesamt wird es mithilfe der Kioske gelingen, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen.“
Auch die aus dem aktuellen GVSG-Entwurf gestrichenen Primärversorgungszentren sollten nach Ansicht des Bundesrats wieder ins Gesetz aufgenommen werden.
iMVZ „bedauerlicherweise“ nicht enthalten
Der Bundesrat bedauere, „dass der Gesetzentwurf nicht die angekündigten Vorschriften zur Regulierung investorengeführter Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) enthält“, heißt es auf Seite 32 der Empfehlungen. Das BMG habe im Vorfeld „in Aussicht gestellt“, die rechtlichen Rahmenbedingungen „weiterzuentwickeln“ und die Länder hätten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dazu ausführliche Vorschläge erarbeitet und die Bundesregierung zu einer Neujustierung aufgefordert.
Die Länderkammer forderte eine Prüfung der im Juni 2023 vorgelegten Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Begründung: „Neben unerwünschten Konzentrationsprozessen sehen die Länder durch das Wachstum von investorengetragenen MVZ auch Risiken für eine flächendeckende, umfassende Versorgung. Die von den Ländern vorgeschlagenen Regelungen zielen unter anderem auch darauf ab, Ärztinnen und Ärzte vor sachfremder Einflussnahme zu schützen. Aufgrund der Dringlichkeit sollten entsprechende Regelungen in das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz aufgenommen werden.“
Die nächste Anhörung zum GVSG im Bundestag ist für 25. September 2024 angesetzt. Mitte Oktober folgt die 2. und 3. Lesung im Bundestag.