Bundesrat zur Approbationsordnung für Mediziner

„Kein Spielraum ohne Kostenausgleich des Bundes“

pr
Der Bundesrat hat sich – im Rahmen seiner Beratungen zum Bundeshaushalt - zur Finanzierung der Pläne zur ärztlichen Approbationsordnung geäußert. Es bestehe kein Spielraum ohne Kostenausgleich des Bundes.

Das geht aus einer Zehn-Punkte-Stellungnahme hervor, die das Gremium am vergangenen Freitag verabschiedet hat. Es nennt als Beispiel die geplante Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei. Als dringlich bezeichnet der Bundesrat zudem die Krankenhausreform mit Blick auf die dramatische finanzielle Lage der Universitätskliniken.

Der Bundesrat hatte sich zu den Regierungsplänen zum Bundeshaushalt 2024 und zum Finanzplan bis 2027 geäußert. In der Stellungnahme setzt er sich mit den aktuellen konjunkturellen Herausforderungen auseinander und weist auf die Auswirkungen hin, die der geplante Bundesetat auf die Haushalte der Länder und Kommunen habe.

Überdies weist das Gremium darauf hin, dass mit dem Haushalt 2024 eine Vielzahl weiterer Kürzungen – zum Beispiel bei der Förderung von Sprachkitas, Jugendfreiwilligendiensten und Arbeitsmarktprogrammen – einhergehe, durch welche den Ländern und Kommunen dringend benötigte Mittel entzogen würden.

Die wirtschaftlichen Aussichten im Land seien weiterhin von großer Unsicherheit geprägt und hingen unter anderem stark vom Fortgang des Krieges in der Ukraine, der Entwicklung der Weltwirtschaft und der geopolitischen Lage ab, heißt es in der Stellungnahme weiter. Strukturell mache sich zudem der zunehmende Fachkräftemangel in immer mehr Bereichen der Wirtschaft deutlich bemerkbar.

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