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17. September ist Welttag der Patientensicherheit 2025

Kinder und Patientenrechtegesetz im Fokus

LL
Gesellschaft
Der Aktionstag soll das öffentliche Bewusstsein sowie das Engagement steigern. Spezifische Patientensicherheitsprobleme sollen Raum erhalten. Zahnärzte können über das Forum „CIRS dent“ anonym und sanktionsfrei Fälle melden.

Der Internationale Tag der Patientensicherheit ist einer der globalen Gesundheitstage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und findet seit 2019 am 17. September statt. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“. Denn Kinder sind besonders schutzbedürftig und können im Gegensatz zu Erwachsenen noch keinen bewussten eigenen Beitrag zu ihrer Gesundheit leisten, so das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Deshalb müssten sie auf die Sorgfalt und das Wissen ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten sowie des medizinischen Personals vertrauen.

Verbände fordern ein überarbeitetes Patientenrechtegesetz

Anlässlich des Aktionstags fordern das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes, das seit Anfang 2013 in Deutschland in Kraft ist. Die Bundesregierung hat für diese Legislaturperiode eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt. „Das geltende Patientenrechtegesetz setzt die juristischen Hürden für Entschädigungen viel zu hoch an. Die Folge: Betroffene kommen nicht zu ihrem Recht“, kritisiert Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Weiter müssten Patienten besser vor aufdringlichen IGeL-Angeboten geschützt werden, sagt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv. „Beim Betreten einer Arztpraxis sollten Patienten nicht damit rechnen müssen, dass ihnen gleich etwas verkauft wird. Dazu tragen auch kommerzielle Online-Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen bei. Mitunter bekommen Patientinnen dort nur dann einen zeitnahen Termin angezeigt, wenn sie bereit sind, eine IGeL in Anspruch zu nehmen." Dies wirke wie eine Eintrittsgebühr zur Arztpraxis. Gesundheit würde so vom Geldbeutel abhängig gemacht.

50 Prozent Wahrscheinlichkeit soll zukünftig als Beweis reichen

Im Rahmen des Behandlungsfehler-Managements sind den elf AOKs allein im vergangenen Jahr insgesamt 16.660 neue Fälle von vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern bekannt geworden, teilt der AOK-Bundesverband mit. Bei knapp 29 Prozent der 2024 abschließend bearbeiteten Fälle konnte im Rahmen von Begutachtungen ein Fehler oder ein Medizinprodukte-Schaden bestätigt werden. „Wir wissen aus der Beratung, dass viele Versicherte nach wie vor große Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben“, betont AOK-Vorständin Carola Reimann im Vorfeld des Welttages der Patientensicherheit am 17. September. „Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent sollte künftig als Beweis für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden ausreichen“, so Reimann.  

Nur 28,6 Prozent der geprüften Fälle bestätigt

Die meisten der im vergangenen Jahr von AOK-Versicherten gemeldeten Verdachtsfälle betrafen orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von den Fachgebieten Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, Innere Medizin sowie Zahnmedizin. Insgesamt 5.335 gemeldete Fälle wurden im Zuge der Beratung näher untersucht. In 28,6 Prozent der 2024 abschließend geprüften Fälle konnte der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler bestätigt werden. Dies geschah überwiegend mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes (MD), der die notwendigen Gutachten zur Bewertung der Fälle erstellt. Die Quote der bestätigten Fälle lag 2024 ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre (2023: 28,6 Prozent, 2024: 29,2 Prozent).

„Es kann nicht sein, dass wir Patientinnen und Patienten, die im Rahmen unserer Gesundheitsversorgung vermeidbar zu Schaden kommen, häufig allein lassen“, gibt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS, zu bedenken. „Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre die verbindliche Definition und Erhebung von Never Events und die sofortige Beweislastumkehr bei solchen Ereignissen." Never Events sind eindeutig identifizierbar und durch international übliche Präventionsmaßnahmen vermeidbar. Die Beweislastumkehr erleichtert die Durchsetzung von Haftungsansprüchen und beschleunigt die Prozesse.

„CIRS dent – Jeder Zahn zählt“

Auf dem Portal „CIRS dent“ können Zahnärztinnen und Zahnärzte anonym und sanktionsfrei über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag berichten, sich informieren und austauschen. Ein Registrierungsschlüssel kann kostenlos unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: admin@cirsdent-jzz.de. Das Projekt wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) initiiert.

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