Konstituierung der Stiftung kann beginnen
Mit der Konstituierung der Gremien und dem Aufbau der Stiftung, insbesondere des Beratungsangebotes, kann somit begonnen werden. Der Stiftungsrat werde zeitnah zu einer konstituierenden Sitzung zusammenkommen und die Bestellung der Gründungsvorstände bestätigen, kündigte Stefan Schwartze an. Er ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und gleichzeitig Vorsitzender des Stiftungsrats.
Die Gründungsvorstände überbrücken die Zeit bis zur Benennung der regulären Vorstände der Stiftung. Das Vorschlagsrecht für sie liegt bei den Patientenorganisationen. Die Bewerbungsfrist in diesem Findungsverfahren läuft bis zum 22. Dezember 2023. Das dazu gehörige Verfahren ist laut Schwartze bereits angestoßen.