Krankenkassen fordern zehn Milliarden Euro vom Bund
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) reichen eine milliardenschwere Klage gegen den Bund ein. Grund ist die Unterfinanzierung beim Bürgergeld. Die Krankenkassen würden ihren Auftrag erfüllen, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen, lautet die Argumentation des GKV-Spitzenverbands, aber „statt für diese Leistung voll zu bezahlen, lässt der Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen“.
„Seit vielen Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen dafür ein, diese rechtswidrige Unterfinanzierung zu beenden. Ohne Erfolg. Nun reicht es!”, sagt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband. „Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen.”
„Wir wollen Fairplay anstatt Foulspiel.“
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband
Die Kassen fordern Zahlungen vom Bund in Höhe von zehn Milliarden Euro für das kommende Jahr. Die Klage richtet sich gegen die für Herbst 2025 erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland.
Der GKV-Spitzenverband sieht in der Praxis einen rechtswidrigen Eingriff in die finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger und einen Verstoß gegen die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zuständig für das Verfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Zum Hintergrund: In Deutschland erhalten erwerbsfähige Personen vom Staat Bürgergeld nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig bedeutet, dass ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das Bürgergeld ist eine staatliche, steuerfinanzierte Fürsorgeleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Dazu gehört auch die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung.