Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Bundesgesundheitsminister revidiert Reformvorhaben

Krankenkassen sollen doch weiter über Beitragserhöhungen informieren

Reform-Vorstoß kassiert, Vertrauen stabilisiert: Kassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren. Bundesregierung_Steffen Kulger
LL
Politik
  •  
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Beitragserhöhungen doch wieder mitteilen müssen. Damit macht er einen Teil der Reformvorhaben rückgängig.

Die Regelung, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Beiträge informieren müssen, war kürzlich im Zuge der Gesunheitsreformen beschlossen worden. Der Wegfall der Informationspflicht sollte der Entbürokratisierung dienen und das Einsparpotenzial bei den Kassen erhöhen – personeller Aufwand und Briefversand würden reduziert.

Bisher mussten die Krankenkassen bei Beitragsanhebungen millionenfach Post verschicken, um darauf hinzuweisen. Nach der Streichung hätten die GKV-Mitglieder selbst darauf achten müssen, inwieweit sich Zusatzbeiträge verändern. Das will Linnemann rückgängig machen.

„Es geht um Vertrauen der Versicherten in unsere Krankenkassen“, sagte Linnemann gegenüber der Rheinischen Post. Die Beitragssätze seien entscheidende Informationen für die Versicherten. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich.“ So hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass im Rahmen der Umsetzung weiterer Änderungen im Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Informationspflicht bei Beitragserhöhungen wieder eingeführt werden solle.

Linnemann reagiert damit auch auf die harte Kritik der Verbraucherzentralen, die die Streichung der Informationspflicht moniert hatten. Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, nannte das Vorgehen ein „Unding“ und warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Das Sonderkündigungsrecht greife dann möglicherweise jedoch bereits nicht mehr. Denn generell können Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Kassenwechsler können mehr als 2 Prozent sparen

Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von jeder Krankenkasse individuell auf Basis ihrer finanziellen Situation bestimmt. Aktuell beträgt er im Durchschnitt 3,1 Prozent, variiert jedoch je nach Anbieter zwischen 2,18 und 4,39 Prozent.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.

Zum Seitenanfang springen