21 Prozent der Arzttermine werden nicht wahrgenommen

KV Bremen fordert No-Show-Honorar von Krankenkassen

mg
No-Shows sind ein Ärgernis und weit verbreitet. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat nun ein – durch die Kassen zu zahlendes – Ausfallhonorar ins Gespräch gebracht.

Mithilfe der Abrechnungsdaten und den Vermittlungsdaten der eigenen Terminservicestelle habe man überprüft, welche Patienten den vermittelten Termin wahrgenommen haben, heißt es im Juni-Rundschreiben der KV. Ergebnis: In den ersten beiden Quartalen 2022 wurden über alle Arztgruppen hinweg 21 Prozent der 16.532 vermittelten Arzttermin nicht wahrgenommen. Für einzelne Arztgruppen sind die Werte deutlich höher, etwa Internisten (44 Prozent), Allgemeinmediziner (36 Prozent) und Gynäkologen (32 Prozent). Fazit der KV: „Um die Ressource Arzt/Psychotherapeut zu schonen, muss etwas passieren.“

Bei dem auch im Land Bremen immer deutlicher absehbaren Ärzte- und Psychotherapeutenmangel sei der verantwortungsvolle Umgang mit der knapper werdenden Arzt- und Psychotherapeutenzeit oberstes Gebot, schreibt die KV weiter. Dazu gehörten auch eine moderne Patientensteuerung unter Nutzung der Neuerungen der Digitalisierung und Kommunikation wie Terminservicestellen und medizinischen Ersteinschätzungsverfahren zu Art, Ort und Dringlichkeit der notwendigen Versorgung sowie KI-unterstützten Informationsformaten. „Zentraler Dreh- und Angelpunkt für die Lösung besonders wichtiger Gesundheitsfragen“ bleibe jedoch der persönliche Arzt- und Psychotherapeutentermin.

„Wer einen solchen Termin erhält, hat auch die Verantwortung, diesen Termin abzusagen, sobald dessen Verhinderung bekannt wird“, damit ein anderer bedürftiger Mensch, der sonst länger, vielleicht auch zu lange warten muss, davon profitieren kann! Da No-Shows Ärger, Umstände und Kosten in einem „auf Kante genähten Gesundheitssystem“ verursachen, fordert die KV Bremen, Terminversäumnisse mit einer „No-Show-Gebühr zu belegen, die von der verantwortlichen Person, welche den Termin ohne eine Rückmeldung versäumt hat, über deren Krankenkasse auf dem Wege der vertragsärztlichen Abrechnung an die geschädigte Praxis oder Klinik zu entrichten ist.“

Über die Höhe der Gebühr habe man sich bewusst noch keine Gedanken gemacht, sagt KV-Sprecher Christoph Fox gegenüber dem Branchendienst Medscape. „Wir wollen zunächst nur den Finger in die Wunde legen und Aufmerksamkeit für das Problem schaffen.“

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