KZBV: E-Rezept startet in Zahnarztpraxen wie geplant
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Westfalen-Lippe halten an der geplanten Einführung des E-Rezepts fest. Auch in Schleswig-Holstein werden die Zahnarztpraxen weiterhin beim Rollout begleitet. Das teilten die Organisationen nun mit – als Reaktion auf den Ausstieg der KV Schleswig-Holstein. Die Umsetzung eines nicht zugelassenen Einlöseweges in einer einzelnen ärztlichen Praxissoftware sei kein Grund, das Projekt auf Eis zu legen, heißt es.
„An den Rahmenbedingungen, unter denen das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe eingeführt werden sollte, hat sich nichts geändert“, stellte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV klar. „Es gab und gibt die E-Rezept-App der gematik und den Ausdruck des E-Rezepts als sichere Übertragungswege für den E-Rezept-Token. Beide Wege sind mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt.”
Dass nun die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein die individuelle Lösung eines ärztlichen Softwareherstellers, der seinen Kunden die Übertragung des Tokens per E-Mail ermöglicht hatte, untersagt habe, sei kein Grund, dass Projekt zu stoppen.
„Wir verstehen den Wunsch nach einfachen digitalen Alternativen zum Tokenausdruck. Deshalb setzen wir uns für den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke als zusätzliche digitale Variante ein, die ohne Ausdruck und App auskommt. Hier müssen gematik und Bundesgesundheitsministerium zeitnah eine Lösung liefern”, erklärt Pochhammer weiter.
Der Rezept-Versand per ungeschützter E-Mail war nicht vorgesehen
Der Tokenausdruck sei als Alternative für alle Fälle, in denen rein digitale Wege nicht möglich oder vom Patienten nicht gewollt sind, konzipiert und auch notwendig. Als Standardweg des E-Rezepts sollte er auf Dauer nicht dienen. Daher befürworte man zusätzliche digitale Lösungen – der Versand per ungeschützter E-Mail sei jedoch keine Option, so KZBV und KZV.
„Die E-Mail war als sicherer Einlöseweg kein Bestandteil der gematik-Spezifikationen für das E-Rezept“, erklärt Michael Evelt, stellvertretender Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe. Hier habe ein Hersteller ärztlicher Primärsysteme seinen Kunden eine individuelle Lösung bereitgestellt. In zahnärztlichen Praxisverwaltungssystemen spiele diese Variante keine Rolle. Zahnarztpraxen könnten darauf vertrauen, dass sie das E-Rezept sicher abgeben, wenn sie den Token für ihre Patienten in der Praxis ausdrucken.
Eine andere, sichere und digitale Alternative sei aktuell die Verwendung der E-Rezept-App der gematik durch die Patienten selbst. „Die sicheren Einlösewege für das E-Rezept sind allen Beteiligten lange bekannt”, erklärten Pochhammer und Evelt. „Für uns hat sich an den Rahmenbedingungen daher nichts geändert. Die KZVen werden den E-Rezept-Rollout daher wie geplant fortsetzen. Von gematik und BMG erwarten wir, dass das E-Rezept zeitnah und sicher mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden kann.”
gematik: die Rahmenbedingungen sind unverändert
Zum Stichtag des 1. Septembers sollte die offizielle Einführung des E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westphalen-Lippe starten. Doch Anfang der Woche verkündete die KV Schleswig-Holstein (KVSH) ihren Ausstieg aus dem Rollout. Die Begründung dafür kam von der Landesdatenschutzbeauftragten: Die unverschlüsselte Übermittlung per E-Mail sei unzulässig. Insgesamt halte sie die App der gematik ebenso wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und elektronische Patientenakte (ePA) für nicht weit genug verbreitet, um einen echten Rollout durchzuführen.
Auf Nachfrage der zm äußert die gematik ihr Bedauern über den Ausstieg der KVSH, stellt aber auch noch einmal klar: Die Rahmenbedingungen unter denen der Rollout in den Regionen geschieht, sind unverändert wie zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung. Es gab und gibt die E-Rezept-App und den Ausdruck des E-Rezepts als Weg, ein E-Rezept einzulösen. SMS oder E-Mail waren nie als sichere Einlösewege des E-Rezepts Bestandteil der gematik-Spezifikationen, sondern eine individuelle, von nur sehr wenigen Herstellern angebotene Entwicklung der Softwareindustrie. Die gematik hat in der Vergangenheit bereits diesbezüglich auf Regulierungsbedarfe hingewiesen.
Weiter erklärt sie: „Apotheken sind ab 1. September bundesweit in der Lage, E-Rezepte einzulösen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, dass bundesweit (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser das E-Rezept in der Regelversorgung nutzen können, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.”
KV Westfalen-Lippe bleibt auch bei der ursprünglichen Planung
Auch die KV Westfalen-Lippe (KVWL) bestätigte umgehend, dass sie beim geplanten Start dabeibleibe: „Wir respektieren natürlich die Entscheidung unserer Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein, allerdings werden wir vorerst nicht aus dem Projekt aussteigen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens besser ist, auf dem Fahrersitz zu sitzen und den Kurs mitzubestimmen – damit wir möglichst unfallfrei durch diese Entwicklung kommen”, sagt Thomas Müller, Vorstand der KVWL und unter anderem für IT und Digitalisierung zuständig.