Lauterbach verteidigt Hotspot-Regelung
Im Nachgang zur gestrigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Länder hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen, ab 2. April geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes verteidigt.
Die Pandemiesituation beurteilte er insgesamt als nicht zufriedenstellend. Jedoch dem Wunsch einiger Länder, die Übergangsfrist zu verlängern, erteilte er eine deutliche Absage. Vielmehr forderte er die Länder ausdrücklich dazu auf, die neuen Hotspot-Regeln anzuwenden – so wie es in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern derzeit der Fall ist.
Die vor Kurzem in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten neuen Regeln des Infektionsschutzgesetzes bieten nur noch die Rechtsgrundlage für eine begrenzte Masken- und Testpflicht als Basismaßnahmen. Jedoch können Länder in sogenannten Corona-Hotspots schärfere Maßnahmen anordnen können.
eine "konfliktgeladene" Stimmung
Lauterbach sprach von einer „konfliktgeladenen“ Stimmung in der GMK-Videoschalte. Grund war, dass einige Länder seit Wochen auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen um weitere vier Wochen hinwirken wollten. Dazu gehört auch eine generelle bundesweite Maskenpflicht. Ein von Bayern, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg eingebrachter Antrag sei aber in der Konferenz mehrheitlich abgelehnt worden, berichtete der Minister vor der Presse.
„Ich habe die Länder noch einmal ausdrücklich aufgefordert – und zwar nicht im Sinne eines Vorwurfs –, die Hotspot-Regelung auch zu nutzen“, erklärte Lauterbach. Auch ein ganzes Bundesland könne zum Hotspot erklärt werden könne, wenn dort eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung drohe. Lauterbach: „Wenn wir die Hotspot-Regelung nutzen, wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen.“
"rechtlich nicht machbar!"
Als Begründung dafür, dass die bisherigen strengeren nicht mehr greifen, gab der Minister rechtliche Gründe und keine politischen an. Wenn keine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie mehr vorliege, seien auch nationale Regeln nicht mehr durchführbar, sagte er: „Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nutzen.“ Das sei rechtlich nicht machbar. Auch der Corona-Expertenrat der Bundesregierung habe erklärt, dass derzeit keine Überforderung des Gesundheitswesens zu befürchten sei.