Linksfraktion fordert schnellere Arzttermine und einheitliche Vergütung
Das 2019 eingeführte Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz sollte ursprünglich eine schnellere Terminvergabe insbesondere für gesetzlich Versicherte gewährleisten. Nach Ansicht der Fraktion hat das Gesetz dieses Ziel verfehlt. Im Gegenteil habe sich die durchschnittliche Wartezeit auf Facharzttermine für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt, sondern teilweise sogar verlängert, heißt es in ihrem Antrag.
Gesetzlich oder privat versichert? Egal!
Gleichzeitig seien die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für extrabudgetär vergütete Leistungen deutlich gestiegen. Der Bundesrechnungshof beziffert die entsprechenden Mehrausgaben bis Mitte 2024 auf rund 2,9 Milliarden Euro, ohne dass ein erkennbarer Nutzen für die Versorgungsqualität nachgewiesen worden sei.
Kritisch bewertet wird zudem die Organisation der ambulanten Versorgung. Patientinnen und Patienten müssten sich häufig selbst um notwendige Behandlungen kümmern, da es an verbindlichen Behandlungspfaden und einer koordinierten Steuerung fehle. Wartezeiten hätten damit direkten Einfluss darauf, ob medizinische Leistungen überhaupt in Anspruch genommen würden.
Debatte um die Mitversicherung von Familienangehörigen in der GKV
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können derzeit Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden. Diese kostenlose Mitversicherung steht nun auf dem Prüfstand: Akteure aus CDU/CSU und FDP erwägen, sie einzuschränken oder abzuschaffen, um zusätzliche Einnahmen für die GKV zu generieren und die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken.
Während einige Ökonomen die Idee loben, regt sich bei Sozialverbänden und Opposition Kritik. Sie befürchten eine Verschlechterung der Gesamtsituation und warnen vor erheblichen Belastungen für Familien, steigender Ungleichheit und möglichen Verlagerungen in private Versicherungen.
Die Linksfraktion fordert daher, den Versicherungsstatus bei der Terminvergabe grundsätzlich nicht mehr abzufragen. Für die Behandlung der Versicherten solle zudem sobald wie möglich eine einheitliche Gebührenordnung eingeführt werden, sodass Anreize für die bevorzugte Terminvergabe an Privatversicherte und die unterschiedliche Versorgungsqualität minimiert würden. Ferner sollten alle extrabudgetären Vergütungsleistungen des TSVG auf ihren Nutzen hin überprüft werden.


169

