Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Empfehlungen der Pflegekommission

Mindestlöhne in der Altenpflege sollen bis 2027 steigen

sth
Politik
Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis Juli 2027 sollen die Stundenlöhne in zwei Schritten steigen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Wie stark die Löhne ansteigen, hängt vom Grad der Qualifikation ab: Demnach empfiehlt die Kommission für Pflegehilfskräfte eine Anhebung von aktuell 16,10 auf 16,95 Euro pro Stunde und für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung von 17,35 auf 18,26 Euro pro Stunde. Pflegefachkräfte sollen statt 20,50 dann 21,58 Euro pro Stunde erhalten. Diese Mindestlöhne gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Auch der Urlaubsanspruch soll ausgebaut werden

„Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus“, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Dieser Zusatzanspruch solle weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen.

Nach Angaben des BMG arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Das sei zum Beispiel in Privathaushalten der Fall.

Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Die aktuelle Pflegekommission hat ihre Arbeit unter dem Vorsitz der ehemaligen Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.