Nachsitzen im Fach Patientensicherheit
Patientensicherheit als Lernziel ist bisher nicht systematisch in Ausbildung und Studium der Gesundheitsberufe verankert, zeigt eine aktuelle Erhebung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS). Dabei hat sich das APS die Ausbildungsordnungen und Studiengänge von 13 Gesundheitsfachberufen unter dem Blickwinkel der Vermittlung von Aspekten der Patientensicherheit näher angesehen.
Ergebnis: „Nach unseren aktuellen Recherchen ist ein umfangreicher Katalog von Kompetenzen zur Patientensicherheit lediglich in zwei Ausbildungsordnungen festgeschrieben“, sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS. Dabei handele es sich um die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten und zum Operationstechnischen Assistenten.
Zahnärztliche Ausbildung mit Reformbedarf
Im zahnmedizinischen Studium hingegen gebe es bislang keine Vorgaben zur Vermittlung entsprechender Kompetenzen wie etwa allgemeine Aspekte der Hygiene, der Kommunikation oder der Arbeitsorganisation, so Kettler. Damit sieht das APS Aktualisierungsbedarf bei der zahnmedizinischen Ausbildung - genauso wie die zahnärztlichen Berufsverbände, die schon lange eine Reform der Approbatiionsordnung aus dem Jahr 1955 fordern.
Auch andere medizinische oder patientennahe Berufe - inklusive dem Studium der Humanmedizin - vermittelten diesbezüglich nur sehr begrenzt Kompetenzen, moniert das APS. Allerdings sei es für Patientensicherheit entscheidend, dass sie in der medizinischen und pflegerischen Laufbahn von Anfang an im Fokus ist - "und dass auch die entsprechenden Kenntnisse im Lernzielkatalog stehen“, so François-Kettner. „Unser erklärtes Ziel ist eine hoch entwickelte Sicherheitskultur im Gesundheitssystem“, sagt die Vorsitzende. Und dazu gehöre, nicht erst nach dem Eintreten von Fehlern zu reagieren, sondern die sogenannten „unerwünschten Ereignisse“ von Anfang an zu vermeiden. Am besten durch eine fundierte Ausbildung.