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Neues Gesetz erleichtert Kontrolle von Pflegediensten

mg/dpa
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Rechnet ein Pflegedienst Leistungen doppelt ab? Bislang war die Kontrolle schwer. Das soll sich 2013 ändern. Berlins Sozialsenator Czaja setzt Hoffnungen in ein neues Gesetz.

Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) will mit Beginn dieses Jahres unseriös arbeitenden Pflegediensten schneller auf die Schliche kommen. Ein neues Gesetz erlaube erstmals den Austausch von Informationen zwischen dem Land als Sozialhilfeträger und den Pflegeversicherungen, sagte der Senator. Sie könnten nun gemeinsam prüfen, ob Leistungen möglicherweise falsch abgerechnet werden."Was auf den ersten Blick aussieht wie eine bürokratische Petitesse, wird von Pflege-Fachleuten als großer Erfolg gesehen", ergänzte er.

Eine neue Broschüre soll darüber hinaus Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zeigen, wie sie sich gegen Pflegemängel wehren können.  Bislang sei ein Informationsaustausch aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich gewesen, sagte Czaja. Berlin habe bei der Bundesregierung einen entsprechenden Antrag eingebracht, der jetzt in das Gesetz eingeflossen sei. Das inzwischen vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs muss nun noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit es in Kraft tritt.

Behörde warnt vor Kriminalisierung der Branche

Ab Anfang 2013 will die Senatsverwaltung außerdem mit der neuen Broschüre "Häusliche Pflege - Was tun bei Pflegefehlern, Abrechnungsmanipulation und Gewalt?" aufklären. Das in Zusammenarbeit mit Krankenkassen entstandene Heft zeigt in Fallbeispielen, wie Betroffene Probleme erkennen können und wo sie Hilfe finden. Czajas Verwaltung setzt sich seit längerem gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege ein. Der Senator warnte aber vor einer Kriminalisierung der Branche. Er betonte, dass die meisten der etwa 560 Dienste "sehr engagiert" seien.

Sein Staatssekretär Michael Büge hatte im Frühjahr hingegen von "mafiösen Strukturen" gesprochen. Ein Drittel der 560 ambulanten Pflegedienste in Berlin würde systematisch betrügen und nicht erbrachte Leistungen abrechnen. Daraufhin hatten sich Pflegedienste gegen eine Pauschalverurteilung gewehrt.

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