Krankenhausreform

Noch kein Durchbruch bei den Verhandlungen!

pr
Bei der Krankenhausreform gibt es noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern. Die Parteien sprechen von Annäherung und jetzt wird weiterverhandelt. Am 10. Juli will man sich auf Eckpunkte festlegen.

Bund und Länder haben sich gestern nicht auf Eckpunkte zur Krankenhausreform einigen können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab sich im Anschluss an die Beratungen dennoch zuversichtlich, dass der weitere Gesetzesfahrplan am Ende eingehalten werden könne. Er sprach von Annäherung, man sei weitergekommen und habe in einigen Punkten Gemeinsamkeiten ausgemacht.

Nächste Woche tagt die Gesundheitsministerkonferenz, dann sollen weitere Einzelheiten diskutiert werden. Am 10. Juli wollen Bund und Länder dann abschließend mit Vertretern der Regierungsfraktionen bei einer „Open-End-Sitzung“ die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf festzurren. Über die Sommerpause soll dann ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Die Reform soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Zumindest besteht offenbar Einigkeit über die beiden großen Ziele der Klinikreform: Sie soll die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr vom System der Fallpauschalen neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität der Behandlungen erhöhen. Strittig seien aber noch Details der Ausgestaltung von Vorhaltekosten, Leistungsgruppen und Versorgungsstufen.

Zumindest über die beiden großen Ziele der Reform sind sich alle einig

So beharrt der Bund beispielsweise auf einheitlichen Qualitätsvorgaben der Krankenhäuser und auf Transparenz, wie aus einem Eckpunktepapier hervorgeht, dass in die Beratungen einging. Qualitätsziele würden durch genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken und dafür hinterlegte Qualitätsvoraussetzungen erreicht, hieß es. Auch schloss er ein von Ländern und Klinken gefordertes Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Kliniken für alle Krankenhäuser mangels ausreichender Finanzen aus.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz und baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) verwies dagegen auf das Planungsrecht der Länder. Die Gesundheitsminister der Länder hatten im Vorfeld der Beratungen in einem Forderungskatalog Einwände gegen Teile der Pläne bekräftigt und mehr Zeit sowie mehr finanzielle Mittel für die Reform verlangt. Über die geplanten „Level“ für Krankenhäuser war bereits zuvor keine Einigkeit erzielt worden. Den Ländern sei wichtig, dass ihre Kompetenzen bei der Krankenhausplanung gewahrt blieben und dass kleinere Kliniken in ländlichen Regionen erhalten blieben, so Lucha.

Auch wenn der Durchbruch bei der Krankenhausreform offensichtlich noch nicht gelungen sei, sei es gut, dass Bund und Länder im Gespräch blieben und bis Mitte Juli zu einer Einigung kommen wollten, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, zum gestrigen Treffen. Er forderte nachhaltige Lösungen für die Facharztweiterbildung sowie zur Sicherung der Vorhaltung beim Personal.

Und Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes, betonte: „Die Krankenhausreform muss sich auf den Aufbau kooperativer Strukturen konzentrieren, zwischen den Maximalversorgern einerseits und den kleineren Häusern in der Fläche andererseits. Mithilfe der Telemedizin kann überregionale medizinische Kompetenz eingeholt und eine Krankenhausverlegung von Patienten vermieden werden. Das entlastet alle.“

Dringlich forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nach dem Treffen dazu auf, die durch die Verschiebung gewonnene Zeit noch zu nutzen, um massive Lücken bei der Patientenversorgung zu verhindern. Der kalte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft und das Kliniksterben würden weitergehen und sogar eine neue Dynamik entfalten, warnte die DKG. Weder der Bund noch die Länder würden den Krankenhäusern den notwendigen Inflationsausgleich bei den Erlösen gewähren und sie mit ihren hohen Verlusten aufgrund der gestiegenen Sach- und Personalkosten im Regen stehen lassen. Es gehe dabei weder um Rettungsgeld mit der Gießkanne noch um Almosen, sondern um die gesetzlich gebotene Anpassung der Erlöse.

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