Nutzen Sie den Aufschub des E-Rezepts für Erfahrungen
Wer sich in der Testphase mit dem E-Rezept beschäftigt, kann bereits elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel erstellen und signieren. Die Systemhersteller begleiten und unterstützen die Praxen in dieser Phase intensiv und schauen dabei vor allem auf die Nutzererlebnisse. Teilnehmende Praxen können so den Umstieg auf das E-Rezept frühzeitig realisieren.
Welcher Aufwand wartet auf die Test-Praxen?
Der Aufwand scheint überschaubar: Es ist eine Absprache mit dem Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) erforderlich, um zu klären, ob die Praxis als Pilot-Einrichtung in Frage kommt und die technischen Voraussetzungen erfüllt. Das umfasst ein Update des PVS mit dem E-Rezept-Modul, eZahnarztausweis und optional für die Komfortsignatur entsprechende Updates für den Konnektor und die PVS.
Die Daten der Praxis werden bei Einwilligung an die gematik weitergeleitet, die sich organisatorisch durch Ansprache der Apothekensystemhersteller darum kümmert, dass die Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte in der Nähe der Praxis in einer Apotheke einlösen können.
Aber es geht auch ohne Einwilligung zur Datenweitergabe an die gematik: So kann die Praxis auch selbst in der gematik-E-Rezept-App feststellen, welche Apotheken in der Nähe bereits vorbereitet sind. Typische Anwendungsfälle sind zum Beispiel das Erstellen von Freitextverordnungen und das Signieren von E-Rezepten.
Keine Pflicht für bestimmte Anzahl von E-Rezepten
Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von E-Rezepten zu erstellen. Auch können die Praxen im Rahmen der Testphase bei jeder Verordnung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels neu entscheiden und im PVS per Mausklick auswählen, ob sie ein E-Rezept oder ein Muster 16 erstellen möchten.