BMG sagt verpflichtende Einführung zum 1. Januar ab

Die KZBV begrüßt Notbremse beim E-Rezept

LL/pm
Praxis
Einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums zufolge wird die für den 1. Januar gesetzlich vorgegebene verpflichtende Einführung des E-Rezepts abgesagt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt die "Notbremse".

Demnach sind die Ergebnisse bisheriger Tests unzureichend und die flächendeckende technische Verfügbarkeit der Telematik-Anwendung bislang nicht erreicht. Das E-Rezept solle zunächst weiter getestet werden, bevor es in der Versorgung flächendeckend umgesetzt wird.

"Besser spät als nie!"

„Besser spät als nie! Wir begrüßen die richtige Einsicht des Mehrheitsgesellschafters BMG außerordentlich.", betonte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. "Mit dieser „Notbremse” schließt sich die neue Spitze des Hauses noch rechtzeitig der vielfach und gemeinsam eingebrachten Auffassung der übrigen gematik-Gesellschafter an, zu denen auch die KZBV zählt. Für einen solchen Schritt hatten wir uns immer wieder auf Arbeitsebene des BMG, mit entsprechenden Beschlussvorschlägen in der Gesellschafterversammlung und auch öffentlichkeitswirksam stark gemacht."

Bisherige Feldtests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg waren laut Pochhammer auch nach der bundesweiten Ausdehnung bei weitem nicht aussagekräftig genug. "Das Risiko eines von Fehlern und Pannen begleiteten Starts des E-Rezepts wäre völlig unkalkulierbar gewesen. Einen sicheren Wirkbetrieb zum ursprünglichen Stichtag in zwei Wochen hätte niemand garantieren können, der im Gesundheitssystem Verantwortung trägt.”

Die KZBV sprach sich erneut dafür aus, die weitere Testung erst dann zu beenden, wenn diese nachweislich erfolgreich war. Dafür müssten transparente Qualitätskriterien vorgesehen werden, die nicht nur jeder Anbieter, sondern auch die gesamte Prozesskette erfüllen muss. „Das E-Rezept darf erst nach erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in die Praxen kommen“, forderte Pochhammer.

Die KZBV unterstützt aktiv den Willen des BMG, die Testphase fortzuführen und zu intensivieren. Pochhammer: „Wir rufen Berufsstand und Hersteller zahnärztlicher Praxisverwaltungssysteme auf, sich wie bereits jetzt schon in der Testregion Berlin-Brandenburg auch bundesweit aktiv an den Tests zu beteiligen und so die Verlängerung der Testphase sinnvoll zu nutzen“.

Unabhängig von der Verschiebung der Einführung des E-Rezepts können Zahnarztpraxen bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des E-Rezepts weiterhin und auch nach dem 1. Januar bis auf Weiteres ein papiergebundenes Verfahren nutzen:

  • Die Arbeitsunfähigkeitsdaten können unter Verwendung der im PVS hinterlegten Formulare bzw. über das entsprechende Stylesheet ausgedruckt und über die Versicherten an die Krankenkasse übermittelt werden.

  • Für die Verordnungsdaten kann die Praxis das Arzneiverordnungsblatt gemäß Anlage 14a zum BMV-Z (Muster 16) verwenden.

Hintergrund

Weitere Informationen und kostenfreie Praxishilfen zur Einführung von eAU, E-Rezept und KIM in Zahnarztpraxen können auf der Website der KZBV abgerufen werden.

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