Gesellschafter kritisieren gematik

Erhebliche Zweifel an Aussagekraft der E-Rezept-Tests

ck/pm
Mit großer Skepsis sehen die meisten Gesellschafter der gematik deren öffentliche Aussage, dass die bisherige Testphase zur Einführung des E-Rezepts „erfolgreich“ verlaufen sei. Das Gegenteil sei der Fall: Die Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg seien nicht aussagekräftig.

In der ursprünglichen Testphase sollten sogenannte Mengengerüste, die als Qualitätskriterien dienen, bis Ende September erreicht werden. Aber selbst nach einer Verlängerung bis Ende November seien diese noch immer nicht erreicht worden, monieren Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Statt 1.000 E-Rezepte wurden nur 42 ausgestellt

So sollten für einen bundesweiten Rollout mindestens 1.000 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet werden – aktuell sind es lediglich 42. "Zudem konnte weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt-, Zahnarztpraxen beziehungsweise Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht werden", stellen die genannten Gesellschafter in einer gemeinsamen Mitteilung fest. "Ein Krankenhaus war an den Tests bisher nicht beteiligt."

Ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionieren, könne man aufgrund des niedriger ausgefallenen Testvolumens zweifelhaft und daher noch nicht abschließend beurteilen. Täglich werden in Arzt- und Zahnarztpraxen etwa 2 Millionen Rezepte ausgestellt. "Fehlerhaft übermittelte E-Rezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar", heißt es in dem Schreiben.

Ob alle Anwendungen funktionieren, weiß man nicht

Der durch die Stimmmehrheit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) herbeigeführte Beschluss der gematik-Gesellschafterversammlung, das E-Rezept ab dem 1. Dezember 2021 bundesweit in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller zu testen, sei vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Aus Sicht der Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie der Kassen wäre es besser gewesen, die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat.

An der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen beziehungsweise einzulösen, ändere sich nach wie vor nichts. Die Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser appellieren aber dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des eRezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.

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