Nutzen von Bodycams zum Schutz von Einsatzkräften umstritten
Bereits im Oktober 2024 erschien eine Auswertung der Humboldt-Universität (HU) Berlin zum Einsatz der am Körper getragenen Kameras in Berlin. Darin heißt es: „Insgesamt ergibt sich aus der rechtlichen und empirischen Analyse des Bodycam-Einsatzes in Berlin ein differenziertes Bild.“ In der Gesamtbetrachtung erscheine das neue Einsatzmittel „grundsätzlich geeignet, das angestrebte Ziel der Gewaltreduktion“ zu unterstützen – allerdings nur bei Einsatzkräften der Polizei. Gleichzeitig zeigten sich hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen sowie ihrer Umsetzung „deutliche Probleme“.
Die Evaluation der Humboldt-Universität beruht auf Gesprächen mit 150 Personen, die bei der Polizei arbeiten, auf Interviews mit 130 Personen bei der Berliner Feuerwehr sowie auf Gesprächen mit rund 40 Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Sie fanden innerhalb von zwölf Monaten bis Ende 2024 statt. Die Forschenden haben außerdem Daten der Studie „Polizeipräsenz und subjektive Sicherheit“ einbezogen, die auf 1.719 vollständig ausgefüllten Fragebögen beruht.
Weiter heißt es, die meisten befragten Polizistinnen und Polizisten stehen der Bodycam grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber und haben ungeachtet vieler Vorbehalte und Probleme durchaus bereits positive Erfahrungen damit gemacht. Die Feuerwehrleute lehnen den Einsatz von Bodycams im Rettungsdienst hingegen ganz überwiegend ab.
„Sie argumentieren nicht nur, dass die beabsichtigte deeskalierende Wirkung in ihrem Arbeitsalltag kaum greifen kann, sondern sie befürchten sogar einen gravierenden Vertrauensverlust im Verhältnis zu ihren Patient:innen, der den Einsatz geradezu kontraindiziert erscheinen lässt“, heißt es. Außerdem benennt die Evaluation eine Reihe von Alltagsproblemen, die von technischen Aspekten wie zu kurzen Akkulaufzeiten der Geräte bis hin zu mangelnder Routine reichen – so das im Ernstfall das Starten der Geräte oft vergessen oder zugunsten anderer, als wichtiger erachteten Akutmaßnahmen verworfen wurde.
Beweiswert der Bodycam-Videos bleibt offen
Zahlen dazu, wie häufig Bodycam-Videos der Polizei Berlin zur Beweisführung vor Gericht verwendet wurden und welche Rolle sie in diesen Fällen für die Urteilsfindung spielten, erhielten die Forschenden nicht. „Es ist daher unmöglich“, schreiben sie, „im Rahmen dieser Evaluation gesicherte Erkenntnisse zum Beweiswert von Bodycams für die Strafverfolgung vor Berliner Gerichten zu generieren.“
Am Ende der Studie geben die Forschenden eine Reihe von konkreten Handlungsempfehlungen. Diese lauten:
„Wir empfehlen dem Gesetzgeber, den Einsatz der Bodycams beim Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr zu überdenken.“ Dieser sei mit Blick auf den drohenden Vertrauensverlust allenfalls für besondere Einsatzlagen wie beispielsweise an Silvester, Neujahr oder am 1. Mai denkbar, „bei denen es erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko von Gewalt gegen Feuerwehrleute gibt.“
Der Gesetzgeber sollte zur Vereinfachung der Eingriffsschwelle für Aufzeichnungen mit der Bodycam zur polizeirechtlich etablierten Kategorie der konkreten Gefahr (für die Rechtsgüter Leib, Leben und Freiheit) zurückzukehren.
„Die vorhandene, vornehmlich juristische Schulung der Einsatzkräfte im Umgang mit der Bodycam sollte um Praxisanteile erweitert werden, bei denen beispielsweise bereits erfahrene und umfassende informierte Kolleg:innen als Multiplikator:innen in den Dienststellen eingesetzt werden könnten.“
Fortbestehende technische Unzulänglichkeiten wie etwa ungeeignete Befestigungsmöglichkeiten der Bodycam an Schutzwesten oder zu kurze Akku-Laufzeiten sollten möglichst rasch und nachhaltig behoben werden.
Eine erfolgreiche Anwendung der Bodycams zur Gewaltreduktion und -prävention sei nur im Rahmen eines Gesamtansatzes möglich, lautet das Fazit des Berichts. Dieser Gesamtansatz solle „auf respektvolle Kommunikation zwischen Einsatzkräften und der Bevölkerung und kontinuierliche Vertrauensbildung“ setzen, empfehlen sie. Es brauche eine parallele Stärkung durch solche flankierenden Maßnahmen, wie etwa den Einsatz von Kontaktbereichsbeamten – die ohne Bodycams auskommen.








