Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

PAR-Behandlungsstrecke: Das ist für vulnerable Gruppen zu beachten

pr
PraxisZahnmedizin
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat den finalen Film ihres dreiteiligen Videoprojekts zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie veröffentlicht. Im Zentrum stehen vulnerable Gruppen.

Nachdem in einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke, ihre Entstehung sowie standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden und der zweite Teil über konkrete Modalitäten bei Beantragung, Abrechnung und Übergangsregelungen informierte, werden jetzt die Leistungen und zu beachtenden Regelungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen vorgestellt.

eine Therapie außerhalb der systematischen PAR-Behandlung

Für diese Versicherten steht ab Juli 2021 eine bedarfsgerecht modifizierte, bürokratie- wie barrierearme Behandlungstrecke zu Verfügung, mit der eine Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung möglich ist. Das neue Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei YouTube , Facebook und Twitter abgerufen werden.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, erläutern Schritt für Schritt die Leistungen der modifizierten PAR-Behandlungsstrecke, die sich vor allem an Pflegebedürftige und Versicherte mit einer Beeinträchtigung richtet, bei denen die systematische Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie nicht durchgeführt werden kann.

Wie schon Teil zwei dient auch das dritte PAR-Erklärvideo der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams, aber auch von Patienten, deren Angehörigen oder von Pflegepersonal. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.

Zum Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie

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