Plus 2,8 Prozent für die ambulante Versorgung
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband als Selbstverwaltungspartner „auf einen angemessenen und fairen Anstieg der Honorare in der ambulanten Versorgung geeinigt“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Das Ergebnis berücksichtige die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen sowie die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen, sagte sie. „Mit voraussichtlich 52 Milliarden Euro aus dem Topf der GKV-Beiträge sichern wir eine gute Versorgung für unsere Versicherten auch in Zukunft und honorieren die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf einem hohen Niveau.“
KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sieht in der Einigung einen Kompromiss, der unter schwierigen Rahmenbedingungen verhandelt wurde und nicht leichtgefallen sei. Beide Seiten hätten gemeinsam Verantwortung übernommen. „Vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen, nicht zuletzt durch die unerhörte Belastung der Beitragszahler durch versicherungsfremde Leistungen, stellt die Einigung ein klares Signal an die Politik dar: Die gemeinsame Selbstverwaltung ist aktiv und auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen voll handlungsfähig."
Die Anpassungen im Detail
Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2026 um 2,8 Prozent.
Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2026 bei 12,7404 Cent.
Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden seit der Festlegung für den Orientierungswert 2025 regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt.