Politik gibt grünes Licht für Krebsregister
Inhalt des Gesetzes: Einheitliche Krebsregister sollen sämtliche Patientendaten erfassen. Ziel ist es, die Behandlungen zu optimieren. Mit regelmäßigen Briefen sollen Versicherte zudem zu Untersuchungen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden.
Innerhalb von drei Jahren sollen die Gremien des Gesundheitswesens jetzt die Details für die entsprechenden Früherkennungsprogramme entwickeln. Versicherte sollen genau über Nutzen und Risiken informiert werden. Der Gang zur Vorsorge bleibt freiwillig. Menschen ab 50 Jahren kommen bei Darmkrebs infrage, bei Gebärmutterhalskrebs Frauen zwischen 20 und 65. Bereits bestehende klinische Krebsregister werden ergänzt und bundesweit vereinheitlicht.
Erfasst werden sollen die Daten der Patienten zu Diagnose, Behandlung, aber auch Nachsorge und Rückfällen. Einerseits sollen damit mögliche Schwächen laufender Behandlungen abgestellt werden. Darüber hinaus sollen im Nachhinein Lehren für künftige Fälle gezogen und Therapien verbessert werden.
Jährlich erkranken 400.000 bis 500.000 Menschen in Deutschland an Krebs
Vor allem in Ostdeutschland gibt es solche Datensammlungen seit Jahren, auch in Bayern sind Register aufgebaut, im Westen klaffen aber noch große Lücken. Heute werden viele Patienten nach Expertenangaben nur zu 30 bis 40 Prozent gemäß den medizinischen Leitlinien behandelt. Jährlich erkranken in Deutschland 400.000 bis 500.000 Menschen neu an Krebs.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, die Neuregelung schaffe die Voraussetzungen, Therapien für krebskranke Menschen flächendeckend zu optimieren. Und sie sei ein starkes Signal, dass Bund und Länder gemeinsam diese wichtige Aufgabe anpacken.
Regelung gegen unnötige Operationen ist Teil des Gesetzes
Der Aufbau der Krebsregister dauert jedoch noch einige Jahre. Ende vergangenen Jahres gab es eine Einigung zur Finanzierung des Aufbaus für acht Millionen Euro. Die Deutsche Krebshilfe übernimmt 90 Prozent der Kosten, die Länder 800.000 Euro. Schon bislang hatten solche Datensammlungen Erkenntnisse gebracht. Man erkannte etwa, dass nicht bei jeder Brustkrebsoperation alle Lymphknoten im Achselbereich entfernt werden müssen.
Beschlossen wurde mit dem Gesetz auch eine Regelung gegen unnötige Operationen in Krankenhäusern. So soll es keine Vereinbarungen von Kliniken mit ihren Chefärzten mehr geben, die auf viele Behandlungen abzielen. Die Krankenhausgesellschaft soll entsprechende Empfehlungen abgeben.