Preisbindung für Medikamente auf Rezept gekippt
Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, hieß es weiter. Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet. Danach dürfen Hersteller zwar den Preis ihrer Medikamente festlegen, die Apotheken aber nur einheitliche Aufschläge berechnen.
Die Preisbindung sollte verhindern, dass Medikamente zu teuer werden
Die Preisbindung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem dazu führen, dass Patienten „in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen“. Außerdem soll sie verhindern, dass Medikamente zu teuer und Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden. Schließlich soll die Regelung helfen, auch in entlegenen Regionen die Versorgung durch Apotheken zu gewährleisten.
Die Apotheker hatten mit Spannung auf das Urteil gewartet. Der Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte davor gewarnt, dass sich Versandhändler „die Rosinen herauspicken“ und Vor-Ort-Apotheken zu stark unter Druck setzen könnten.