Pro Setting-Ansatz

pr
Als guten Weg begrüßen BZÄK und KZBV den Setting-Ansatz im neuen Präventionsbericht der Krankenkassen. Dennoch gebe es noch Handlungsbedarf.

BZÄK und KZBV unterstützen den Ansatz der gesetzlichen Krankenkassen, Gesundheitsförderung verstärkt in Kitas, Schulen und Betrieben zu betreiben. Im Präventionsbericht 2013 hatten die Kassen betont, ihren Weg fortzusetzen und insbesondere Menschen mit höheren gesundheitlichen Belastungen in ihren konkreten Lebenswelten anzusprechen.

Dass Gesundheitsförderung möglichst früh ansetzen sollte, zeige sich positiv an den Präventionsbemühungen bei Kindern und Jugendlichen im zahnärztlichen Bereich. Diese hätten im deutschen Gesundheitswesen Vorbildcharakter, kommentieren BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer den Bericht gegenüber zm-online. Der präventive Ansatz müsse jedoch noch früher greifen. Dazu wurde von BZÄK und KZBV ein Konzept zur Bekämpfung frühkindlicher Karies entwickelt, das in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt werde.

Gesundheitliche Chancengleichheit weiter fördern

„Die Zunahme frühkindlicher Karies macht weitere gruppenprophylaktische, aber auch individualprophylaktische Bemühungen notwendig“, betont Oesterreich. „Bisherige allein in der Hand der Kinderärzte liegende Präventionsmaßnahmen reichen offensichtlich nicht aus. Ein frühpräventiver  Ansatz unterstützt sozial Benachteiligte und fördert die gesundheitliche Chancengleichheit. Außerdem kann am Gebisszustand auch der Verdacht von Kindeswohlgefährdungen ermittelt werden, denn zu einer gesunden Entwicklung gehört von Anfang an auch die Mundgesundheit.

Auch in der Gruppenprophylaxe liege noch präventives Potenzial. Oesterreich: "Hier wird angestrebt, den gruppenprophylaktischen Betreuungsgrad in Kindergärten und Grundschulen, der derzeit bei rund 70 Prozent liegt, bis zum Jahr 2020 auf 80 Prozent zu erhöhen und für die Kleinkinder auszubauen.“

Das Präventionsnetz engmaschiger ziehen

„Der Setting-Ansatz in der Prävention ist gut und richtig,“ erklärt Eßer. „Das zeigen unsere Erfahrungen in der zahnmedizinischen Gruppen- und Individualprophylaxe bei Kindern. Jedoch brauchen wir in der GKV ein noch engmaschigeres Präventionsnetz. Die zunehmende frühkindliche Karies ist hier ein Warnsignal. Die Krankenkassen bezahlen Prophylaxe erst, wenn die Kinder drei Jahre alt sind.

Entscheidend sei jedoch, dass die Prävention so früh wie möglich ansetzt. Eßer:  "Allein mit dem bisherigen Gießkannenprinzip der GKV erreichen wir das nicht. Wir brauchen weitere zielgruppenspezifische Präventionsinstrumente. Schon Gynäkologen und Hebammen sollten einbezogen werden und die jungen Eltern über Mundgesundheitsfragen aufklären. Wir müssen Kleinkinder mit Durchbruch des ersten Zahnes einer zahnärztlichen Prävention zuführen, da wir heute insbesondere auch in der Lage sind, mit nicht invasiven Techniken initiale Kariesläsionen zur Ausheilung zu bringen und so den ersten Folgen des Nuckelflaschensyndroms wirksam begegnen können.“

Auch die betriebliche Gesundheitsförderung steht bei den Zahnärzten auf der Agenda. Bereits im Frühjahr  diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und Berufspolitik gemeinsam mit Gesundheitspolitikern die Möglichkeit einer betrieblichen zahnmedizinischen Prävention und die dafür notwendigen Maßnahmen.      

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