Rechnungshof fordert Streichung der Vergütung für schnellere Arzttermine
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht. Durch zusätzliche Vergütungsregeln sollten die Wartezeiten für Versicherte reduziert werden. „Dies wurde nicht erreicht“, stellt der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem jüngsten Bericht fest.
Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte hätten sich die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verlängert. Dies zeige ein Vergleich der durchschnittlichen Wartezeiten des Jahres 2019 mit 2024. Die Differenz beider Patientengruppen blieb mit 15 Tagen konstant, stieg bei GKV-Versicherten jedoch von 33 auf 42 Tage und bei PKV-Versicherten von 18 auf 27 Tage.
Fehlanreize müssen unterbunden werden
Gleichzeitig benennt der BRH Fehlanreize, die durch die TSVG-Vergütungsregelungen entstanden sind. Diese seien so ausgestaltet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Vergütung durch „inakzeptables strategisches Verhalten“ optimieren können. „Dies betrifft Fachärztinnen und Fachärzte, die ihre Patientinnen und Patienten dazu animieren, hausärztliche Dringlichkeitsüberweisungen beizubringen. Dieser Fehlanreiz muss unterbunden werden, denn er provoziert zusätzliche Arztkontakte und konterkariert das zentrale Anliegendes TSVG, Wartezeiten zu verkürzen“, so der BRH.
Eine zusätzliche Vergütung ist nach Überzeugung des BRH nicht angemessen, da ihr keine zusätzliche Leistung der Ärzteschaft gegenüberstehe. Bis Mitte 2024 zahlten Krankenkassen laut Bericht 2,9 Milliarden Euro „für Leistungen, die ohnehin bereits abgegolten waren".
Eine Verbesserung der Versorgungsqualität durch die TSVG-Vergütungsregelungen sei indes nicht belegt. Die Wartezeiten verlängerten sich, während die Gesamtarbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten laut Bericht im gleichen Zeitraum sank. „Eine Angleichung an die Wartezeiten von privat Versicherten ist ebenfalls nicht erfolgt.“ Die zusätzlichen Ausgaben ohne eine Verbesserung des Zugangs zur ambulanten Versorgung seien darum „unwirtschaftlich“, lautet das Fazit. Der BRH erneuerte darum seine bereits 2023 geäußerte Forderung, die bestehenden TSVG-Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen.
BMG setzt auf Primärarztmodell
Die Folgerungen des Rechnungshofs seien aus dem Evaluationsbericht nicht abzuleiten, heißt es hingegen in einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu dem Bericht.
Die relevanten Einflussfaktoren seien vielfältig und gingen über die extrabudgetären Vergütungsanreize für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hinaus. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen der TSVG-Vergütungen erfolge nach vollständiger Vorlage des Evaluationsberichts.
Perspektivisch solle die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems die ambulante Versorgung besser steuern und helfen, Termine schneller vergeben zu können.
AOK: „Gesetz läuft ins Leere“
Für Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ist jedoch klar, „dass das im Jahr 2019 in Kraft getretene Terminservicegesetz komplett ins Leere gelaufen ist und keinerlei Versorgungseffekte hatte. Für die medizinische Versorgung der GKV-Versicherten hat das Gesetz keine wahrnehmbare Wirkung, aber es hat für die Beitragszahlenden Extra-Ausgaben von fast drei Milliarden Euro verursacht."
KBV: „Populistischer Unsinn“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt den Sachverhalt anders wahr. „Es ist gelinde gesagt übergriffig, was sich der Bundesrechnungshof erlaubt, und zeugt von absolut fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen“, erklären die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
In der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung würden jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfälle versorgt, davon seien gerade einmal knapp 30 Millionen Fälle auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. Aussagen zur Wirkung ließen sich daher auch sieben Jahre nach Einführung des Gesetzes „noch nicht belastbar ableiten“.
Die KBV spricht sich darum „ausdrücklich dafür aus, die Maßnahmen des TSVG nicht vorschnell zurückzunehmen“. Vielmehr sollten die Steuerungsinstrumente gestärkt und weiterentwickelt werden, fordert sie. Den Ruf nach immer mehr und immer schnelleren Terminen bewertet sie als „populistischen Unsinn".






