Regierung beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das neue Gesetz soll im Frühjahr 2019 in Kraft treten; der Bundesrat muss ihm nicht zustimmen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden, heißt es aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Zudem werden die Krankenkassen verpflichtet, spätestens ab 2021 für ihre Versicherten elektronische Patientenakten anzubieten.
Elektronische Patientenakten ("ePa")
Der Zugriff auf medizinische Daten der ePA soll auch mittels Smartphone oder Tablet möglich sein, heißt es in der Mitteilung. Außerdem würde das Verfahren für die "Erteilung der Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen" vereinfacht - unter Beachtung des Datenschutzes.
Änderungen gegenüber der ersten Fassung des TSVG
Gegenüber der ersten Fassung, dem Referentenentwurf, wurden einige Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen. Dass niedergelassene Ärzte 25 statt wie bisher 20 Sprechstunden pro Woche anbieten müssen, hatte Spahn bereits auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt angekündigt . Neu ist, dass "Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung" (beispielsweise konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) mindestens fünf Stunden pro Woche als "offene Sprechstunde" anbieten sollen, also ohne vorherige Terminvereinbarung. Haus- und Kinderärzte werden davon nun ausgenommen. Den Grund nannte Spahn am gestrigen Mittwoch vor Journalisten: "Ich nehme die Argumente der Ärzte ernst, die mir erklären, welche Folgen offene Sprechstunden für die Praxisorganisation haben. Die Haus- und Kinderärzte haben eindrucksvoll dargelegt, dass offene Sprechstunden bei ihnen schon jetzt in den Praxisalltag eingebunden sind. Deshalb haben wir sie aus der Regelung herausgenommen."
KZBV begrüßte ersten Entwurf
Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, hatte im Juli den ersten Entwurf des TSVG ausdrücklich begrüßt. "Dazu zählen insbesondere Regelungen zu kieferorthopädischen Behandlungen, die gesetzliche Verankerung des bewährten vertragszahnärztlichen Gutachterwesens sowie die geplante Erhöhung des Festzuschusses beim Zahnersatz von 50 auf dann 60 Prozent", so Eßer.
"Transparenz bei Vorstandsgehältern der Spitzenorganisationen"
Ferner ist dem BMG zufolge vorgesehen, "die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu verbessern und künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene zu begrenzen". Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, dass künftig sämtliche Vergütungsbestandteile einschließlich aller Versorgungsregelungen auf den Betrag genau veröffentlicht werden müssten – "und zwar in einer Ausgabe des Bundesanzeigers sowie im Internet".
Dazu sagte Spahn dem RND: " Krankenkassen- und Verbandschefs im Gesundheitswesen leisten hervorragende Arbeit. Um Top-Manager dafür zu finden, müssen sie entsprechend entlohnt werden. Trotzdem gilt auch für die Kassenchefs das Gebot der Wirtschaftlichkeit. " Denn sie würden mit den Beitragsgeldern der Versicherten bezahlt. "Deswegen wollen wir künftig alle Gehaltsbestandteile der Gesundheitsmanager offen legen. Und die Gehälter der Verbandschefs sollen bis 2028 nicht mehr steigen", so der CDU-Politiker in dem Interview weiter.
Die Deckelung der Bezüge bis 2028 soll für die Spitzenorganisationen gelten, die unter der Rechtsaufsicht des BMG stehen. Das sind der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Dem Bericht zufolge sollen nach 2028 deren Vorstandsbezüge nicht mehr stärker steigen als der Verbraucherpreisindex. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die sich aus der Vorstandsarbeit ergeben, würden künftig auf die Vergütung angerechnet.