VDZI und BG ETEM zu Covid-19

Schutzmaßnahmen für zahntechnische Laboratorien

ck/pm
Praxis
Welche weitergehenden Schutzmaßnahmen sind im Dentallabor aufgrund von Covid-19 notwendig? Die Berufsgenossenschaft BG ETEM beantwortet die Anfrage des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI).

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat auf Anfrage des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) folgende Informationen herausgegeben:

Eine mögliche Übertragung der Infektion kann in der Regel nur über kontaminiertes Material (zahntechnisches Werkstück beziehungsweise Verpackung) erfolgen. Prinzipiell sind die Maßnahmen der DGUV Information 203-021 konsequent anzuwenden.

Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstrakts. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie zum Beispiel importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. (Quelle: FAQ des RKI).

Wer sich präventiv schützen will

Zum Infektionsschutz bei Tätigkeiten mit zahntechnischen Werkstücken aus dem Risikogebiet gehören die Verwendung von mindestens FFP2-Masken als Atemschutz sowie die konsequenten Einhaltung der Basishygienemaßnahmen.

Hierzu zählt auch die Händedesinfektion. Darum kann regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion einer Infektion vorbeugen und ist analog zu jeder Grippewelle auch beim neuartigen Corona-Virus anzuraten.

Eingesetzte Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit „begrenzt viruzid“ haben.

Hinausgehende Schutzmaßnahmen

Chinesische Produkte kommen überwiegend beziehungsweise ausschließlich per Flug zu uns, was sehr kurze Transportzeiten beinhaltet und damit auch eine Überlebenswahrscheinlichkeit für den Virus.

Bereits beim Auspacken der Lieferungen sind daher Schutzhandschuhe und oder auch Atemschutz zu tragen.

Verpackungen sind nach dem Entpacken soweit möglich zu desinfizieren und (wenn dafür geeignet) beziehungsweise zu entsorgen,

Die zahntechnischen Werkstücke sind ebenfalls wirksam zu desinfizieren.

Nach dem Auspacken solcher Werkstücke ist auch eine wirksame Flächendesinfektion der Arbeitsflächen und Werkzeuge durchzuführen.

Im Rahmen der Unterweisung ist auf Früherkennung/ Symptomatik des Virus und entsprechendes Verhalten sowie Schutzmaßnahmen hinzuweisen.

Wichtig sind die Informationen zum Arbeitsschutz, die ebenfalls auf der RKI-Seite nachzulesen sind: Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 und TRBA 100, die Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter vor Infektionen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege sowie in Laboratorien. Die festzulegenden Maßnahmen sind abhängig vom Infektionspozential des Erregers, dessen Übertragbarkeit und der anstehenden Tätigkeit beziehungsweise die sich daraus ergebenden Exposition.

SARS-CoV-2: Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung

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