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Schwangerschaft: 20 Jahre Urteil "Berufsverbot"

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sf/pm
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Am 27. Mai 1993 hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil die Berufstätigkeit von Zahnärztinnen stark beeinflusst.Seitdem werden in den Praxen schwangere angestellte Zahnärztinnen von der Arbeit freigestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damals die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Gewerbeaufsichtsamts, das schwangeren Zahnärztinnen invasiv-operative Tätigkeiten und zahnärztlich-chirurgische Eingriffe ebenso untersagt hatte wie das Assistieren bei diesen Arbeiten sowie Injektionen und Extraktionen. Diese Anordnung kam einem Berufsverbot gleich, berichtet der Dentista Club.

Eine Störung für die Praxis

Mit Folgen für die Praxen: Eine schwangere Kollegin führe, gerade bei kleineren Praxen, zu einer "Störung" des Praxisbetriebs und stelle die Praxisinhaber vor deutliche Herausforderungen. Von jetzt auf gleich fielen Behandlungstermine weg. Eine adäquate Vertretung sei selten in kürzester Frist zu finden. Dies habe versorgungspolitische Konsequenzen, wenn der Sicherstellungsauftrag nicht mehr eingehalten werden kann.

Die Zeiten haben sich geändert: Während vor 20 Jahren der Anteil der Frauen im Berufsstand im kleinen zweistelligen Bereich lag und zeitlich begrenzte Ausfälle vom Gesamtberufsstand gut kompensiert werden konnten, ist bald jeder zweite Zahnarzt eine Frau.

Schwangerschaftsvertretungen fehlen

Der berufliche Nachwuchs ist überwiegend weiblich. DerGender Switch, also der Zeitpunkt, wo es mehr praktizierende Zahnärztinnen als Zahnärzte geben wird, wurde vom Institut der Deutschen Zahnärzte für das Jahr 2017 berechnet. Umfragen des Dentista Clubs zufolge mangelt es mittlerweile an ausreichender Anzahl qualifizierter Schwangerschaftsvertretungen für die Zahnarztpraxen.

Nicht nur aus Sicht der Arbeitgeber in den Praxen und der Versorgungspolitik, sondern auch für die Zahnärztinnen selbst, die eine Familiengründung anstreben oder ungeplant schwanger sind, müssen sinnvolle Lösungen gefunden werden: Nicht selten führe der an sich erfreuliche "Umstand" einer schwangeren Kollegin zu juristisch und persönlich nicht unproblematischem Verhalten, wie die vielen Anfragen und "Sorgentelefonate" beim Dentista Club zeigten.

Nicht umsetzbar seien derzeit Wünsche von jungen Zahnärztinnen wie auch von Arbeitgebern, der herausfordernden Situation mit mehr Flexibilität zu begegnen und die Entscheidung über Teilzeit zwischen Praxis und schwangerer Zahnärztin selbst auszuhandeln: Die Verantwortung für mögliche Gesundheitsschäden bei Mutter und Kind obliege ausschließlich dem Arbeitgeber und sei nicht teilbar.

Ein Ratgeber ist in Arbeit

Da an den gesetzlichen Bestimmungen nicht gerüttelt werden könne und sollte, sieht der Dentista Club nur die Möglichkeit, der Entwicklung mit konstruktiven Angeboten sowohl für Arbeitgeber in den Praxen als auch für die schwangeren Kolleginnen zu begegnen. Der Zahnärztinnenverband erarbeite derzeit praxisnahe und juristisch untermauerte Lösungen, die den "Stressmoment" in den Zahnarztpraxen reduzieren sollen.

In Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer werde zudem ein umfangreicher Ratgeber entwickelt, der für Arbeitgeber und schwangere Arbeitnehmerinnen gleichermaßen hilfreiche Informationen vermitteln soll.

Es zeige sich, dass das Wissen um Regularien rund um die Schwangerschaft sowie mögliche, auch finanzielle Konflikte mit dem Arbeitgeber bei vielen jungen Zahnärztinnen unterentwickelt sei, Daher empfiehlt der Dentista Club, die Frage "Anstellung - oder doch Sozietät beziehungsweise Niederlassung mit Kolleginnen?" neu zu überdenken: Je nach persönlichem Naturell könne eine Niederlassung und damit verbundene weitgehende Selbstbestimmung durchaus eine interessante Alternative zur Festanstellung sein.

Auch an unterstützenden Lösungen für die Praxisausfälle bei schwangeren Praxisinhaberinnen werde seitens des Dentista Clubs gearbeitet. Dass eine Schwangerschaft statt zu Freude in nicht wenigen Zahnarztpraxen eher zu Sorgen und Konflikten führe, sei zwar nicht von den Zahnärzten zu verantworten - der Berufsstand sollte es aber schaffen, Hürden und Stolperfallen mit eigenen Kräften zu überwinden. Erste konkrete Vorschläge werde der Zahnärztinnenverband voraussichtlich im 4. Quartal 2013 vorstellen.

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