Urteile

Silikon-Skandal: Gericht sieht kein Versagen deutscher Ämter

ck/dpa
Nachrichten
Im Schadenersatzprozess um Brustimplantate aus Billigsilikon sieht das Landgericht Karlsruhe keine Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit deutscher Behörden.

Die französische Aufsichtsbehörde habe erst 2010 vor den mangelhaften Implantaten des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) gewarnt, sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter Eberhard Lang in der mündlichen Verhandlung. Das spreche dagegen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuvor eine Pflicht zum Einschreiten gehabt habe.

TÜV hat nicht ausführlich genug dokumentiert

Der Vorsitzende Richter bemängelte allerdings, dass die Kontrollen des TÜV Rheinland zumindest dem Gericht gegenüber nicht ausführlich genug dokumentiert worden seien. Es seien aber keine konkreten Versäumnisse des TÜV dargelegt. Der TÜV hatte die Implantate als Medizinprodukte zertifiziert. 

In Karlsruhe wird seit Dienstagmorgen über die erste Schadenersatzklage in Deutschland seit dem PIP-Skandal verhandelt. Eine Frau aus Waghäusel aus Baden-Württemberg) hat auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt. Ihr wurden 2007 PIP-Implantate eingesetzt. Das Unternehmen hatte über Jahre hinweg Brustimplantate verkauft, die mit Industriesilikon gefüllt waren, das dafür nicht zugelassen ist. 

Rund 5.000 Frauen in Deutschland betroffen

In Deutschland sind nach Behördenangaben rund 5.000 Frauen betroffen. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, wurde zunächst nicht bekanntgegeben.

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