Änderungsantrag zum TSVG

Spahn will BMG zum Mehrheitsgesellschafter der gematik machen

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht Ernst: Damit Entscheidungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens künftig schneller fallen, soll sein Amt als neuer Gesellschafter die Stimmenmehrheit in der gematik bekommen.

Mit einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will die Regierung das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Mehrheitsgesellschafter der gematik - der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte - machen.

51 Prozent der Geschäftsanteile sollen demnach auf das BMG entfallen. Die übrigen Geschäftsanteile sollen entsprechend der bisherigen Verteilung geteilt werden: 24,5 Prozent sind für den GKV-Spitzenverband vorgesehen sowie 24,5 Prozent für die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer.

Künftig soll außerdem die einfache Mehrheit der Stimmen für Beschlüsse ausreichen - de facto entscheidet also das BMG!

Darüber hinaus sollen auch die Mehrheitserfordernisse für die Beschlussfassung geändert werden. So soll zukünftig grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmen für Beschlüsse der gematik ausreichen, "sofern nicht zwingende gesetzliche Mehrheits­erfordernisse dem entgegenstehen".

Die Herbeiführung von Beschlüssen soll so "erleichtert" und "das Verfahren insgesamt beschleunigt" werden, heißt es wörtlich in dem Antrag "Änderung der Gesellschaftsstruktur der Gesellschaft für Telematik".

"Entscheidungsprozesse sollen effektiver gestaltet werden"

Und weiter: "Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere die Einführung medizinischer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, soll zügig und konsequent umgesetzt werden. Hierzu sollen Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik effektiver als bisher gestaltet werden. Um dies zu erreichen, soll das Bundesministerium für Gesundheit den Entscheidungsprozess stärker mitgestalten."

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